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An Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz.
Antrag
Bezirksverwaltungsreform nutzen, Radwege verbessern!
Die Bezirksverwaltungsreform trat am 01.02.07 in Kraft. Nunmehr ist das Straßennetz und damit einhergehend auch die Zuständigkeit für Instandhaltung und Planung in „Senatsstraßen“ und „Bezirksstraßen“ untergliedert worden.
Damit entstehen für den Bezirk und seine Gremien neue Rechte und Pflichten.
Zusammen mit der Zuständigkeit sind auch geringe personelle und finanzielle Ressourcen in die Bezirke übertragen worden.
Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss zur Weiterleitung an die Bezirksversammlung beschließen:
1.
Der Herr Bezirksamtsleiter wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass durch Bündelung der im Bereich Tiefbau zu Verfügung stehenden Mittel ein Straßenzug so hergestellt wird, dass Radverkehrsanlagen geschaffen bzw. erneuert werden, die mindestens den aktuellen Planungsanweisungen entsprechen sowie sicher und übersichtlich gestaltet sind.
Dieser Straßenzug sollte als bezirkliche Radwegeverbindung folgende Kriterien erfüllen:
• Es muss eine Bezirksstraße sein.
• Es sollte zumindest teilweise ein eigener Raum für den Radverkehr (Radweg/Schutzstreifen/Radfahrsterifen) nötig sein. Dieses kann auch mit Mischverkehrabschnitten kombiniert sein.
• Die Verbindung sollte eine zentrale Erschließungsfunktion für den angrenzenden Raum darstellen.
• Es soll keine Veloroute / Alltagsroute / Freizeitroute sein – hier ist der Senat in der Verantwortung, über die Bezirksgrenzen hinausgehende überregionale Radwegeverbindungen zu unterhalten.
• Der Straßenzug sollte andere Bereiche des politischen Wirkens der bezirklichen Gremien mit einbeziehen (Sanierungsgebiete / bedeutende B-Pläne / Entwicklungskonzepte)
• Das Vorhaben muss, zumindest in Bauabschnitte getrennt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und zeitnah realisierbar sein.
2.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Hellbrookstraße diese Kriterien erfüllt. Das Prüfergebnis und evtl. alternative Stecken sollen dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz zur Beratung vorgelegt werden. Der Prüfbericht soll auch beinhalten, ob und wenn ja welche und in welchem Umfang weitere Nebenflächen (Parkraum / Fußweg) und Fahrbahnen vernünftigerweise im Zuge dessen zu erneuern sind.
Begründung:
Der Senat vernachlässigt die Förderung des Radverkehrs, nahezu alle Radverkehrsanlagen sind in einem unannehmbaren Zustand. Auch Strecken und Knoten mit Radverkehr im Mischverkehr entsprechen nicht den Möglichkeiten, Radverkehr sicher und komfortabel zu organisieren. Die bezirklichen Tiefbaumittel sind so gering, dass eine umfassende Pflege und eine generelle konzeptionelle Erneuerung der Radverkehrsanlagen nicht möglich sind.
Radfahren in Hamburg ist nicht nur unkomfortabel, sondern auch gefährlich. Das Radwegekonzept beruht auf baulichen Radwegen auf Niveau des Fußweges. Damit sind nicht nur Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern vorprogrammiert, sondern auch unsichere Kreuzungssituationen gegeben.
Bestätigt wird diese Radwegepolitik nicht zuletzt durch die schlechte Platzierung bei dem ADFC Städtetest 2006
Das Fahrrad ist aber ein optimales Verkehrsmittel für die Bewältigung kurzer und mittlerer Wege des täglichen Bedarfes. Radfahren fördert die Gesundheit, verbraucht wenig Parkraum und schont das Klima.
Die neue Verantwortung der Bezirksverwaltungsreform gibt uns daher die Pflicht, hier aktiv zu werden.
Martin Bill (GAL)
Jörg Lewin (SPD)
So beschlossen im UVV am 24. April und in der BV am 24. Mai. Der Beschluss war einstimmig, bis auf den vierten Punkt, der Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU beschlossen wurde.
Drs. 1017/07
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