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An Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz und Verkehr
Antrag gem. § 27 BezVG
Kreuzungen; Lichtsignalanlagen, Kreisel und CO – erst informieren, dann erneuern!
Der Senat beabsichtigt zunehmend signalisierte Kreuzungen in Kreisverkehre umzurüsten oder neue Kreuzungen von vornherein als Kreisverkehr anzulegen.
Die dazu erforderliche Überarbeitung der PLAST 5 sowie die in Vorbereitung befindliche, auf einem Bürgerschaftlichen Ersuchen basierende Senatsdrucksache wurde dem Ausschuss von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) in Grundzügen vorgestellt.
Begründet wird der neue Kurs mit einem dadurch verbundenen höheren Verkehrsfluss, steigender Sicherheit und sinkender Unterhaltungskosten durch Wegfall der Signalanlagen.
Der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz und Verkehr unterstützt dieses Anliegen.
Derzeit müssen viele Signalanlagen erneuert werden. Sie werden zunehmend durch Anlagen mit LED-Technik ersetzt. In der Beratung über das neue BSU-Konzept wurde deutlich, dass gerade bei grundsätzlichen Erneuerungen von Signalanlagen ein Umbau in einen Kreisverkehr sinnvoll sein kann. Die Investitionskosten amortisieren sich in diesem Fall nicht nur durch den Wegfall der Wartungskosten, sondern auch durch die obsolet gewordenen Kosten für die Grundinstandsetzung innerhalb kurzer Zeit.
Wenn ein Umbau in einen Kreisverkehr nicht sinnvoll ist, ist es bei Grundinstandsetzungen dennoch zweckmäßig, den Standort der Signalanlagen zu überprüfen. Oftmals behindern diese eine klare und sichere Führung von Radverkehrsanlagen (Radwege oder Radfahrstreifen). Diese sind aus Gründen der Sicherheit möglichst geradlinig im Blickfeld des Fahrzeugverkehrs zu führen, also am besten direkt neben der Fahrbahn. Die sichere und komfortable Führung von Radverkehrsanlagen ist im Interesse des Senates und des Bezirks.
Der Ausschuss möge daher zur Vorlage für die Bezirksversammlung beschließen:
1. Das vorsitzende Mitglied setzt sich dafür ein, dass der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz und Verkehr über bevorstehende Erneuerungen und Neueinrichtungen von Lichtsignalanlagen informiert wird.
2. Die Information soll so erfolgen, dass genügend Zeit bliebt, um eine Stellungnahme abgeben zu können, die im Verfahren Berücksichtigung finden kann.
Siegfried Diebolder
Martin Bill
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