Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung hatte vor kurzem einen Antrag der GAL-Fraktion beschlossen, der zum Ziel hat, die Einrichtung von kostenfreien W-LAN-Zugängen (wireless local area network) zu prüfen. Es sollten zunächst die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen geklärt werden, um später eine Einrichtung solcher Internetzugänge für die Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel am Marie-Jonas-Platz oder im Stadtpark zu ermöglichen.
Die Finanzbehörde hat der Bezirksversammlung nun einen Vermerk zukommen lassen, in dem sie aufgrund der eventuell möglichen "Störerhaftung" (Haftung des Anschlussinhabers eines Internetzugangs, in diesem Fall vermutlich der Bezirk, wenn Dritte über dessen Anschluss Rechtsverletzungen begehen) von der Einrichtung abrät.
René Gögge, netzpolitischer Sprecher der GAL-Fraktion, hierzu: "Erneut zeigt die Behörde ganz eindeutig mangelnde Kreativität, wenn es darum geht, nützliche Dinge für die Bürgerinnen und Bürger einzurichten.
In anderen Städten wie beispielsweise Tuttlingen in Baden-Württemberg ist die Bereitstellung eines kostenfreien, öffentlichen Internetzugangs problemlos möglich. Vielleicht kann ja ein Beamter dort einfach einmal nachfragen, wie das geht. Übrigens hat auch eine große amerikanische Kaffeehaus-Kette mit Filialen in Hamburg ganz offensichtlich keine Schwierigkeiten mit dem Thema - bei ihr ist der W-LAN-Zugang kosten- und registrierungsfrei!
Es darf nicht sein, dass Hamburg aus Mangel an Interesse eine wichtige Entwicklung im Bereich des öffentlichen Netzzugangs verschläft."
Auf Antrag der GAL-Fraktion wurde die Antwort der Finanzbehörde in den Hauptausschuss überwiesen. Hier werden sich die Grünen weiter für eine Umsetzung ihres Anliegens einsetzen.
Pressemitteilung als pdf
Antrag der GAL vom 22.03.2012
Antwort der Behörde dazu (04.06.2012)
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