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    Grüne NordThemen
    Vor der U-Bahnstation Saarlandstraße werden  regelmäßig viele E-Scooter abgestellt

    Vor der U-Bahnstation Saarlandstraße werden regelmäßig viele E-Scooter abgestellt

    Marcel Bulawa vor der U-Bahnstation Saarlandstraße, wo regelmäßig viele E-Scooter abgestellt werden

    Marcel Bulawa vor der U-Bahnstation Saarlandstraße, wo regelmäßig viele E-Scooter abgestellt werden

    Parkplätze für E-Scooter: GRÜNE fordern feste virtuelle Stellplätze vor U- und S-Bahnhöfen

    21.01.2021

    Der Mobilitätsausschuss Hamburg-Nord beschloss in seiner letzten Sitzung auf Antrag von GRÜN-Rot, dass die zuständige Fachbehörde zusammen mit den Betreiber*innen von E-Scooter-Verleihsystemen virtuelle Parkflächen identifizieren soll. Diese sollen besonders in der Umgebung von U- und S-Bahnhöfen vorgesehen und entsprechend in den Apps dargestellt werden.

    E-Scooter sind ein Baustein urbaner Mobilität, stören aber häufig andere Verkehrsteilnehmer*innen, insbesondere Rollstuhlfahrer*innen oder blinde Menschen, wenn sie achtlos irgendwo auf den Gehwegen abgestellt werden. Verbände von Sehbehinderten haben sich darüber bereits massiv beschwert.

    Marcel Bulawa, Vorsitzender des Ausschusses für Klima, Umwelt und Mobilität erläutert: „Viele Bürger*innen ärgern sich über das rücksichtslose Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen. Besonders wer nicht gut oder gar nicht sehen kann, läuft Gefahr, zu stürzen und sich zu verletzen. Das Risiko steigt deutlich an Orten, wo viele Menschen vom Roller auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigen: An Bushaltestellen und an Bahnhöfen. Mit unserem Antrag wollen wir Abhilfe schaffen: Werden konkrete Parkmöglichkeiten an Haltestellen ausgewiesen und gleichzeitig Parkverbotszonen drumherum eingerichtet, fällt das willkürliche Abstellen weg.“

    Bislang können elektrisch betriebene Tretroller -sogenannte E-Scooter- nach der Nutzung überall auf dem Gehweg geparkt werden. Dies führt dazu, dass die E-Scooter Hindernisse für andere darstellen. Alle Leihvorgänge werden schon heute ausschließlich über Apps abgewickelt. Daher bietet es sich an, dass bestimmte Flächen explizit als Parkflächen in den Apps ausgewiesen werden und das Abstellen auf anderen Flächen im Umfeld ausgeschlossen wird. Technisch wird dies so gelöst, dass der Leihvorgang nur beendet werden kann, wenn der Roller sich nicht in einer Parkverbotszone befindet.
    Ein weiterer Vorteil virtueller Parkzonen ist, dass diese nicht aufwendig baulich durch das Bezirksamt hergestellt werden müssen.

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    Links:

    Beschlossener Antrag: sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp

    • Foto: Marcel Bulawa vor der U-Bahnstation Saarlandstraße, wo regelmäßig viele E-Scooter abgestellt werden

    • Foto: Vor der U-Bahnstation Saarlandstraße werden regelmäßig viele E-Scooter abgestellt

     

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