BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Hamburg‑Nord

Die Bezirksversammlung steht zur Wahl

 

Auf einen Blick

  • Bezirksversammlung: sozusagen das „Parlament“ auf Bezirksebene
  • 51 Bezirksabgeordnete in Hamburg-Nord, Wahl alle fünf Jahre
  • Themen: wenig Weltpolitik, aber dafür Lebensqualität vor der Haustür: Radwege, Fußwege, Straßen, Plätze, Freiräume, Bebauungspläne (=neuer Wohnraum), Parks, Grünflächen, soziales und kulturelles Leben

Bezirksversammlung – was ist das?

Hamburg besteht aus sieben Bezirken. Damit in jedem Bezirk politische Entscheidungen getroffen werden können und nicht alles aus dem Rathaus geregelt werden muss, gibt es in jedem Bezirk eine Bezirksversammlung. Sie ist an das Bezirksamt angegliedert und formal ein sogenannter „Verwaltungsausschuss“, Sie  hat in Hamburg-Nord 51 Mitglieder.

Im Prinzip kann man sie sich wie ein kommunales Parlament vorstellen, mit eigenen Ausschüssen und stadtpolitischen Debatten. Die Mitglieder der Bezirksversammlung werden von den Bürger*innen in Hamburg-Nord alle fünf Jahre gewählt – Sie haben also die Wahl! Die Sitzungen sind öffentlich und es gibt eine Bürgerfragestunde, bei der Anliegen vorgetragen werden. Die Bezirksversammlung ermöglicht somit, dass die Menschen im Bezirk an Angelegenheiten mitwirken, die für den Bezirk von Bedeutung sind und unser aller Lebensqualität erhöhen.

Bezirksversammlung – was macht die?

Die Bezirksversammlung kontrolliert die Geschäfte des Bezirksamts. Sie schaut der Verwaltung sozusagen auf die Finger und kann – durch Anfragen und Berichtspflichten – beim Bezirksamt umfangreiche Informationen abrufen und so politische Kontrolle ausüben, wie es das Grundgesetz durch die Gewaltenteilung vorsieht.

Außerdem kann die Bezirksversammlung in Angelegenheiten, für die das Bezirksamt zuständig ist, bindende Beschlüsse fassen und so Verwaltungshandeln anregen: Wesentliche Kernkompetenz ist die Aufstellung von Bebauungsplänen und die Verkehrsplanung für Bezirksstraßen (also alle Straßen, die nicht Hauptverkehrsstraßen sind). Bebauungspläne enthalten u.a. Vorgaben zur Sozialwohnungsanzahl in einem neuen Gebäude oder zur Anzahl der Geschosse und sind insofern wichtig für die Frage, wie wir Wohnraum in Hamburg-Nord gestalten.

Entscheidungen der Bezirksversammlungen und ihrer Ausschüsse gestalten so Leben und Wohnen, Umwelt, Mobilität sowie die soziale und kulturelle Wirklichkeit vor Ihrer Haustür!

In einer Demokratie ähnelt sich die Arbeit aller Parlamente ein wenig: Der Bundestag hat Plenarsitzungen, in denen alle Abgeordneten sitzen und abstimmen, und er hat Fachausschüsse wie z.B. den Umweltausschuss, in denen über Detailfragen debattiert wird. Auch die Hamburgische Bürgerschaft hat Plenarsitzungen und Fachausschüsse. Und so hat auch die Bezirksversammlung als Quasi-Parlament ein Plenum, das etwa einmal im Monat zusammenkommt und Beschlüsse fasst, und Ausschüsse, die sich ebenfalls etwa einmal im Monat mit Detailfragen beschäftigen. Oft werden auch Expertinnen und Experten eingeladen (wenn über einen neuen Radfahrstreifen diskutiert wird, kommt also z.B. der ADFC in den Ausschuss). Gerade bei diesen Fragen sind außerdem die Anwohner*innen die besten Expert*innen! Darum sind die Ausschüsse öffentlich und Sie können jederzeit vorbeikommen. Hier finden Sie den Terminplan.

Die Entscheidungsgewalt einer Bezirksversammlung ist begrenzt, denn der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat das Recht, alle Angelegenheiten an sich zu ziehen und abschließend exekutiv zu entscheiden (Evokationsrecht). Dieses Recht kommt aber nur sehr selten, in Ausnahmefällen bei Fragen von gesamtstädtischer Bedeutung, zur Anwendung (Stichwort Einheitsgemeinde: Hamburg gliedert sich nicht wie Flächenstaaten in mehrere selbstständige Gemeinden, sondern besteht als Stadtstaat aus sieben Bezirken, die keine eigenen Städte sind). Die Bezirksversammlung verfügt über kein eigenes Budgetrecht und kann auch keine Gebührensatzungen erlassen. Das schränkt die Handlungsmöglichkeiten auf bezirklicher Ebene erheblich ein, denn Politik ist ohne Finanzmittel kaum zu gestalten.

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