Finanzielle Mittel für die offenen Kinder- und Jugendarbeit für die Haushaltsjahre 2007 und 2008

  Hier: Beanstandung des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 07.11.06 Die Bezirksversammlung möge beschließen: Die Bezirksversammlung bekräftigt ihren vom Bezirksamtsleiter beanstandeten Beschluss vom 07.11.2006 (siehe Drs. 0731-1/06) und bittet das vorsitzende Mitglied, zur Vorbereitung der Senatsentscheidung die Begründung des ursprünglichen Antrags im Jugendhilfeausschuss als Stellungnahme der Bezirksversammlung an die Bezirksaufsichtsbehörde weiterzuleiten: "Bezirksversammlung und Jugendhilfeausschuss Hamburg-Nord haben in den vergangenen Jahren unabhängig von öffentlich diskutierten Misshandlungs- und Vernachlässigungsfällen und auch unabhängig von spektakulären Jugendkriminalitätsdelikten immer wieder auf die mangelhafte Ausstattung der Jugendhilfe in Hamburg hingewiesen. Die aktuellen Bekenntnisse der Landes- und Bundespolitik zur Stärkung der Jugendhilfe stehen nicht im Einklang mit der tatsächlichen finanziellen Ausstattung der Hamburger Bezirke für diese Aufgabe. Neben den bereits bekannt gewordenen Problemen der Allgemeinen Sozialen Dienste entwickelte sich in den letzten Jahren auch die Ausstattung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zunehmend defizitär.  Mit den vom Senat veranschlagten Haushaltsmitteln für die Jahre 2007 und 2008 ist der Bezirk nicht mehr in der Lage, den jungen Menschen in Hamburg-Nord die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit nach §11 SGB VIII zur Verfügung zu stellen. Schon in den vergangenen Jahren wurde in der Rahmenzuweisung kein Ausgleich mehr für die gestiegenen Betriebs- und Personalkosten der Jugendeinrichtungen vorgenommen. Die Anforderungen an die Jugendhilfe sind jedoch im selben Zeitraum dramatisch gestiegen. Aufgrund einer in ihren Kriterien und in der Datengrundlage mangelhaften Berechnung der Verteilung von Jugendhilfemitteln zwischen den Bezirken kommt es jetzt zusätzlich zu Absenkungen in einem Umfang und in einer zeitlichen Folge, die keine strukturierte Entwicklung der Jugendhilfe nach den Grundsätzen einer verantwortlichen Jugendhilfeplanung mehr ermöglicht. Eine Umsetzung der Sparmaßnahmen (siehe JHA-Drucksache 0418/06) hätte erhebliche negative Auswirkungen auf die Jugendhilfe in Hamburg-Nord, die fachlich und nach dem Zweiten Kapitel des SGB VIII auch rechtlich nicht zu verantworten sind." Dr. Peter Tschentscher
für die SPD-Fraktion Holger Koslowski
für die GAL-Fraktion

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