BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Hamburg‑Nord

GAL-Antrag: Künftige Dezernatsstruktur in den Bezirksämtern, hier: Bereich Naturschutz und Gartenbau

  An:
Bezirksversammlung Antrag
Betr. Künftige Dezernatsstruktur in den Bezirksämtern, hier: Bereich Naturschutz und Gartenbau Die Bezirksversammlung möge beschließen: "Der Herr Bezirksamtsleiter möge sich dafür einsetzen, dass bei der im Zuge der geplanten Bezirksverwaltungsreform die vorgesehenen Umstrukturierung der Dezernate die folgenden Punkte beachtet werden: Die Aufgaben der "unteren Naturschutzbehörde" als Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht auf verschiedene Abteilungen verteilt werden. Sie sollenauch innerhalb der Entscheidungsstrukturen der Verwaltung einen eigenen Stellenwert behalten und mit einer Stimme sprechen können. Daher sollen 'Naturschutz' und 'Gartenbau' nicht auf verschiedene Fachämter verteilt werden, sondern eine einheitliche Leitung, evtl. in einem eigenen Fachamt, erhalten. Ziel ist eine Organisationseinheit, die "auf Augenhöhe" mit anderen relevanten Einheiten, wie z.B. der Stadtplanung zusammenarbeiten kann. Die vorgesehene Einrichtung des Bereichs Wirtschaftsförderung als Quasi-Stabsstelle mit dem Recht der direkten Einflussnahme auf problematische Bau-, Gewerban­siedlungs- oder Umweltschutz­angelegenheiten birgt die Gefahr, dass andere fachliche Erwägungen, besonders im Bereich Umwelt- und Naturschutz, zugunsten der Wirtschaftsförderung zurückgestellt werden. Die Wirtschaftsförderung sollte daher ebenfalls "auf Augenhöhe" mit den anderen relevanten Organisationseinheiten angesiedelt sein." Begründung: Der Entwurf zu einer Senatsdrucksache "Moderne und einheitliche Organisationsstruktur für die Bezirks­verwaltung" sieht vor, dass die Aufgaben des Naturschutzreferats - in Nord bisher in der Garten- und Tiefbauabteilung angesiedelt - auf zwei Fachämter und ein Kundenzentrum verteilt werden sollen: die Landschaftsplanung zum Fachamt für Stadtplanung und Naturschutz, die Naturschutzgebiete zum Fachamt Management des öffentlichen Raumes und die Baumfällgenehmigungen ins Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt. Damit wird eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung des bisherigen Naturschutzreferats unmöglich, die "untere Naturschutbehörde" faktisch aufgelöst. Eine fachlich und qualifika­torisch angemessene Verteilung des bisher in diesem Bereich tätigen Personals erscheint problematisch. Die sachgerechte Wahrnehmung der vom Naturschutzrecht vorgegebenen Aufgaben ist damit in Frage gestellt. Die in dem Entwurf vorgesehene Stärkung der Stelle des/der Wirtschaftsbeauftragten sollte ebenfalls überdacht werden. So wichtig die Ansiedlung von Firmen und entsprechen­den Arbeitsplätzen ist, dürfen dabei die Belange des Naturschutzes, der unsere unmittel­baren Lebensgrundlagen berührt, nicht als untergeordnet angesehen werden. Holger Koslowski
Ulrike Sparr

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