GAL-Antrag: Verletzungsgefahren durch Verkehrsschilder vermeiden

  An Bezirksversammlung Antrag
Betrifft.:  Verletzungsgefahren durch Verkehrsschilder vermeiden Scharfkantige metallene Verkehrsschilder in Kopfhöhe bergen für blinde Menschen große Verletzungsgefahren. Für stark sehbehinderte Menschen sind die auf den Fußwegen aufgestellten grauzinkfarbenen Ständer von Verkehrsschildern und Absperrelemente besonders bei schlechten Lichtverhältnissen kaum als Hindernis wahrnehmbar. In diesem Zusammenhang gab es bereits etliche berechtigte Schadensersatzansprüche. Die Bezirksversammlung möge beschließen: 1.) Der Herr Bezirksamtsleiter wird gebeten sich dafür einzusetzen,
  • dass Verkehrsschilder an Fußwegen, Haltestellen und anderen stark frequentierten Orten zur Vermeidung von Kopfverletzungen, über Kopfhöhe angebracht und bestehende Schilder entsprechend versetzt werden;
  • dass Absperrelemente und Schilderständer auf Fußwegen umplatziert oder zumindest durch kontrastreiche Farbgebung auch für sehbehinderte Menschen sichtbar gemacht werden.

2.) Die Regionalausschüsse werden gebeten, der Bezirksverwaltung entsprechende Hinweise auf gefährlich angebrachte Verkehrsschilder vorzulegen. Um das Amt bei der Umsetzung zu unterstützen, werden Bürgerinnen und Bürger sowie Abgeordnete aufgefordert, der Amtsleitung unsensibel angebrachte oder aufgestellte Verkehrsschilder der/dem dafür nunmehr im Bezirksamt zuständigen Mitarbeiterin oder Mitarbeiter dem zu melden. Begründung: In allen Stadtteilen gibt es immer noch zahlreiche Verkehrsschilder, die so niedrig angebracht bzw. behindernd angebracht sind, dass große Verletzungsgefahr für Menschen mit Sehbehinderung besteht. Neben den Folgen für die Passanten sind die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche an den Bezirk vermeidbar.  Auf GAL-Antrag (Drs. 18/2016) hat sich der Stadtentwicklungsausschuss (federführend) und der Innenausschuss der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg  mit der eingangs geschilderten Problematik befasst. Im Stadtentwicklungsausschusses vom 30.01.2006 (Bericht, Dr. 18/3616) ist gelobt worden, dass die durch Fotos belegten Beispielfälle umgehend geprüft und die Schilder versetzt worden sind. Nach Zusage, dass die Bezirke auf Hinweis von Wegewarten, Bürgern oder der ehrenamtlichen Gremien gefährlich angebrachte Schilder umgehend beseitigen und dafür in den Bezirksämtern Ansprechpartner benannt werden, hat die GAL-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft den Antrag für erledigt erklärt. Es ist nunmehr Sache der Bezirke gefährlich angebrachte Verkehrsschilder umzusetzen. Hierzu sollen die kommunalen Gremien der Bezirksverwaltung durch Hinweise helfen. Holger Koslowski
Dorle Olszewski


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