GAL-Antrag: Alles im Fluss – Verkehr gerecht gestalten: Schneller am Ziel durch langsameres Fahren!

  An Bezirksversammlung Antrag:
Alles im Fluss – Verkehr gerecht gestalten: Schneller am Ziel durch langsameres Fahren! Kürzlich kündigten Senat und CDU-Bürgerschaftsfraktion an, erneut große Hauptverkehrsstraßen in Hamburg dahingehend zu überprüfen, ob eine Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h machbar sei. Ziel sei es, den Verkehr fließender zu machen und die durchschnittliche Geschwindigkeit in Hamburg zu erhöhen. Dabei enthält die veröffentlichte Liste diesmal auch Straßen, wie z.B. die Einkaufsstraße "Fuhle". Schon der Vorgängersenat von CDU/Schill/FDP hatte eine Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit angekündigt und im Anschluss in einzelnen Straßenzügen auch in Hamburg-Nord 60 km/h freigegeben. Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord lehnt diese Ausweitungen der zulässig erlaubten Höchstgeschwindigkeit ab. Die Bezirksversammlung möge vor diesem Hintergrund beschließen: Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord regt im Zusammenhang mit der Diskussion um die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Hamburger Hauptverkehrsstraßen eine grundlegende Neuordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten an: <typolist type="1"> Entsprechend der tatsächlichen Ausweisungen soll die innerstädtische zulässige Höchstgeschwindigkeit generell 30 km/h betragen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausgewählter Verkehrsstraßen soll nach genauer Prüfung auf 40km/h oder 50km/h erhöht werden. Dabei stellt nach derzeitigem Stand der Wissenschaft 40km/h die Geschwindigkeit da, bei der das Verhältnis zwischen den Unfallfolgen sowie den Lärm- und Feinstaubemissionen auf der einen und der allgemeine Mobilitätsnotwendigkeit auf der anderen Seite am besten ausgeglichen ist. Der Verkehrsfluss ist insbesondere bei Tempo 40 deutlich verbessert und die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit höher. </typolist> Begründung: Eine Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 60 ist verkehrspolitisch unsinnig und gefährdet Autofahrende, Fußgängerinnen und Radfahrer. Schon jetzt ist es so, dass eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in der Realität 70 Km/h bedeutet, da Verstöße in diesem Bereich nur mit vergleichsweise geringen Bußgeldern belegt werden. Eine Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit auf 60 km/H bedeutet dann, dass eine reale Geschwindigkeit von 80 km/h auf innerstädtischen Straßen gefahren wird! Der Senat beantwortete jedoch eine Anfrage der GAL im UVV mit der Übersendung eines Anschreibens vom 13.05.1983; das heißt, die in diesem Schreiben dargelegten Inhalte werden noch heute von dem Senat vertreten. In dem Schreiben heißt es: "Die häufigste Unfallursache ist ganz allein überhöhte oder nicht angebrachte Geschwindigkeit. ... Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fußgänger bei einer Kollision mit einem Kfz getötet wird, beträgt bei

80 km/h 100 %
60 km/h ca. 85 %
40 km/h ca. 30 %
20 km/h ca. 10 %

... Das heißt, dass eine Zurücknahme der Geschwindigkeit um 10 % zwischen 40 und 60 km/h entscheidend über Leben, Invalidität oder Tod sein kann." Diese Werte verdeutlichen, dass eine Erhöhung der Geschwindigkeit aus sicherheitspolitischen Erwägungen heraus nicht sinnvoll ist. Ergänzend dazu muss festgehalten werden, dass eine Erhöhung der Geschwindigkeit auch die Bemühungen der Luftreinhaltung insbesondere der Feinstaubvermeidung konterkarieren. Ferner ist festzuhalten, dass ca. 70% der innerstädtischen Straße 30km - Zonen sind. Eine grundsätzliche Festlegung von Tempo 30 innerhalb Hamburg würde somit den realen Gegebenheiten entsprechen und mittelfristig den "Schilderwald" entlasten.
Außerdem wird dadurch ein grundlegend differentes Bild der Wahrnehmung erzeugt: Nehmen Kraftfahrzeugführer heute eine Tempo 30 Zone als Verminderung der Geschwindigkeit und Hemmnis ihres Bewegungs- und Geschwindigkeitsdranges wahr, so würden sie dann eine Freigabe auf bis zu 50 Km/h als besondere Erhöhung empfinden. Mittelfristig ergibt sich damit eine geänderte Wahrnehmung von Geschwindigkeiten, die sich positiv auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auswirkt. Nach derzeitigem Stand der Technik ist 40 Km/h für innerstädtische Hauptstraßen die Idealgeschwindigkeit. Bei dieser Betrachtung ist zwischen dem Mobilitätsinteresse auf der einen und den negativen Auswirkungen, namentlich den Emissionen von Lärm, Abgasen und Feinstäuben und den Auswirkungen von Unfällen auf der anderen Seite abzuwägen. Wie oben gezeigt, beträgt das Risiko als Fußgänger oder Radfahrerin bei einem Verkehrsunfall getötet zu werden "nur noch" 30%. Die Emissionen verringern sich überproportional zur Geschwindigkeitsreduzierung. Gleichzeitig kann bei eingehaltenen 40 km/h der Verkehr fließender gesteuert werden. Somit ist auch dem Mobilitätsinteresse Rechung getragen, denn am Ende zählt die durchschnittliche Geschwindigkeit, nicht die Höchstgeschwindigkeit. Holger Koslowski
Martin Bill

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