Antrag: Lärmschutz für die Güterumgehungsbahn

  CDU, SPD, GAL
Fraktionen in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord

Hamburg, den 07.09.2005

Antrag gemäß § 15 Abs. 4 BezVG
Betr. Lärmschutz Güterumgehungsbahn Vorbemerkung: Der "Runde Tisch Güterumgehungsbahn" wird von den von der geplanten Ertüchtigung der Hamburger Güterumgehungsbahn Betroffenen sowie der Deutschen Bahn und Vertreterinnen und Vertretern der Bezirks- und Landespolitik getragen. Er strebt eine einvernehmliche Lösung zwischen allen Beteiligten in Bezug auf eine Optimierung des Lärmschutzes entlang der von der Ertüchtigung betroffenen Strecke an. Die Bezirksversammlung möge beschließen: Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord unterstützt die folgende Bitte des "Runden Tisches Güterumgehungsbahn": "Die Mitglieder bitten die Deutsche Bahn AG mit Zustimmung des Eisenbahn Bundesamtes die Fördermittel bis zum Abschluss der Abwägung zwischen aktiven und passiven Maßnahmen und bis zur Klärung, inwieweit Dritte zur finanziellen Beteiligung an den Lärmsanierungsmaßnahmen über den förderfähigen Umfang hinaus bereit sind, zurückzustellen. Gleichzeitig appelliert der "Runde Tisch Güterumgehungsbahn" an die Anwohner, diesen Abwägungsprozess abzuwarten und Fördermittel für passiven Schallschutz noch nicht abzurufen. Weiterhin bitten die Mitglieder des "Runden Tisches Güterumgehungsbahn" den Senat, sich gegenüber dem Bund für den Fortbestand der bestehenden Finanzierungszusagen auch über das laufende Kalenderjahr hinaus einzusetzen sowie zu prüfen, ob der Senat ggf. zu einer Kofinanzierung gem. § 6 Abs. 5 Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahn des Bundes vom 07.03.2005 bereit ist. Dazu wird der Senat um ein Gespräch mit Vertretern des "Runden Tisches" gebeten." Begründung: Die vom "Runden Tisch Güterumgehungsbahn" beauftrage Arbeitsgruppe "Varianten/Finanzierung" beschäftigt sich derzeit mit den Beurteilungsgrundlagen für eine Abwägung zwischen aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen auch unter Nutzen- Kosten-Gesichtspunkten aber auch im Hinblick auf städtebauliche Belange, um den Lärmschutz entlang der betroffenen Strecke der Güterumgehungsbahn zu optimieren. Schon auf dem ersten Blick ergeben sich offensichtliche Vorteile durch einen aktiven Lärmschutz für die Anlieger, dessen Aufwand und Finanzierung allerdings geklärt werden muss (siehe Tabelle)
 Passiver Lärmschutz Aktiver Lärmschutz Passiver Lärmschutz schützt den Innen­raum optimal nur bei geschlossenen Fenstern Aktiver Lärmschutz wirkt auch bei Fensterlüftung Außennutzungen bleiben weiterhin ungeschützt Außennutzungen im Garten, auf Balkonen und Terrassen werden geschützt Geschützt werden nur Häuser, an deren Fassade Grenzwerte überschritten werden Der aktive Lärmschutz wirkt sich auf alle Flächen aus, zum Nutzen für bestehende Gebäude kommen städtebauliche Vorteile Die Kosten für die Erhaltung liegen beim jeweiligen Grundeigentümer Die Kosten für die Erhaltung liegen beim jeweiligen Baulastträger Passiver Lärmschutz ist preisgünstig Aktiver Lärmschutz ist meist teurer
Um die Realisierung des optimierten Lärmschutzes entlang der betroffenen Strecke zu ermö­gli­chen, sollen neben Mitteln aus dem Lärmsanierungsprogramm des Bundes folgende zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden: Die Anspruchsberechtigten aus dem Programm der Lärmsanierung sollen ihre er­forderliche Eigenbeteiligung in Höhe von 25 % der entstehenden Kosten zur Realisierung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen zur Verfügung stellen. Ermittlung des volkswirtschaftlichen Nutzens bei Verbesserung des Lärmschutzes durch Sicherung und Steigerung des Verkehrswertes von Grundstücken sowie durch die Schaffung der städtebaulichen Voraussetzungen für eine Arrondierung weiterer Wohnbauflächen ("wachsende Stadt")." Dr. Schott
Dr. Tschentscher
Koslowski

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