BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Hamburg‑Nord

gemeinsamer Antrag: Verwendung von Haushaltsmitteln aus dem Fonds Wachsende Stadt

  Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord möge beschließen: Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord fördert aus Mitteln der Jahre 2004 und 2005 des Fonds Wachsende Stadt folgende Projekte:

1. Herrichtung eines Wochenmarktes in Eppendorf Für die Herrichtung eines Wochenmarktes an der Kümmellstraße in Eppendorf werden 40.000.- € zur Verfügung gestellt. Begründung: Mit dem Betrag werden die Bemühungen des Kerngebietsausschusses, den Einkaufsstandort Eppendorfer Landstraße zu stärken, unterstützt und ein Beitrag zur Verbesserung der Nahversorgungssituation im Quartier geleistet.

2. Rollerdancebahn im Stadtpark Für den Bau einer Rollerdancebahn auf der Fläche des überholungsbedürftigen Spielplatzes an der Ohlsdorfer Straße / Linnering am Stadtpark werden 60.000 € zurückgestellt. Das Bezirksamt wird gebeten, die Realisierungsmöglichkeit einer solchen Anlage, die frei zugänglich sein soll, zu prüfen und zu klären, ob eine Gesamtfinanzierung der Maßnahme bis Ende des Jahres 2005 erreichbar ist. Begründung: Im Kerngebietsausschuss hat die Verwaltung angeregt, den überholungsbedürftigen Spielplatz am Linnering (Stadtpark) als Fläche zum Skaten herzurichten. Da es aber in Hamburg-Nord bereits Flächen zum Skaten gibt,  soll eine Fläche geschaffen werden, wo Interessierte sich Rollerdance-Schuhe ausleihen können und rollschuhtanzen können. Es soll ähnlich wie auf der Minigolfanlage am Stadtpark jemand gefunden werden, der die Anlage betreibt.

3. Stärkung von Sportvereinen und Förderung von Sportangeboten mit sozialer Ausrichtung, vorrangig für Kinder und Jugendliche Für Sportvereine in Hamburg-Nord wird ein Betrag in Höhe von 60.000 € für investive Zwecke zur Verfügung gestellt. Die Mittelvergabe ist an folgende Voraussetzung gebunden: Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel ist die Durchführung zusätzlicher und  niedrigschwelliger Sportangebote in Projektform in Hamburg-Nord durch den beantragenden Verein. Das Projekt muss Sportinteressierte erreichen, bei denen fehlende materielle Ressourcen und / oder fehlende erforderliche Fähigkeiten (z.B. Sprachkenntnisse) einen Zugang zur Vereinsmitarbeit erschweren bzw. verhindern. Der beantragende Verein verpflichtet sich, 50 Prozent der Höhe der erhaltenen Mittel als Honorarmittel für diese Projekte auszuweisen. Die Entscheidung über die Mittelvergabe trifft die Bezirksversammlung nach Beratung des KuSA und HaWiA. Begründung: Der Sparkurs des Senates und die damit verbundene Überwälzung zusätzlicher Aufgaben auf die Vereine führt vielfach dazu, dass soziale Kompetenz von Sportvereinen ungenutzt bleiben muss. Mit der Kopplung von investiver Förderung und der projektbezogenen Schaffung zusätzlicher, niedrigschwelliger Sportangebote wird diese Kompetenz genutzt, um bevorzugt in Quartieren mit Problemlagen Sportinteressierte an Vereinsarbeit heranzuführen, denen bislang die notwendigen Ressourcen hierfür nicht ohne weiteres zur Verfügung stehen. Dr. Peter Tschentscher
für die SPD-Fraktion Holger Koslowski
für die GAL-Fraktion

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