BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Hamburg‑Nord

Stellungnahme Verwaltungsreform

  Stellungnahme der Bezirksversammlung Hamburg-Nord zum Drucksachentwurf des Senats zur Verwaltungsreform Die Bezirkversammlung unterstützt die Stellungnahme des Bezirksamtes Hamburg-Nord (siehe Drs. XXX) und bittet den Bezirksamtsleiter darüber hinaus, sich beim Senat für die folgenden Änderungen und Ergänzungen zum Drucksachentwurf des Senats zur Verwaltungsreform einzusetzen:
  • 1.      Der Erhalt leistungsfähiger Bezirke ist eine entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Reform der Hamburger Verwaltung. Die jetzigen sieben Bezirke erfüllen die Anforderungen an eine voll funktionsfähige kommunale Ebene. Sie haben sich bewährt und sollen im Rahmen der angestrebten Reformen beibehalten werden.

 

  • 2.      Temporäre Vorbehaltsgebiete ("fliegende Plangebiete") und speziellen Vorbehaltsvorhaben widersprechen den Grundsätzen einer demokratischen Bürgerbeteiligung in der Stadtentwicklung einer modernen Metropole. Die Rechtsprüfung von Bebauungsplänen durch das Rechtsamt der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ist sachlich nicht erforderlich und führt zu einer unvertretbaren Verzögerung der Planverfahren.

 

  • 3.      Die im Drucksachenentwurf vorgeschlagenen komplizierten Regelungen zu den Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde sind nicht praktikabel und führen zu unklaren Verantwortlichkeiten. Im Interesse einer klaren und umfassenden kommunalpolitischen Zuständigkeit müssen die Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde selbstständig und abschließend von den Bezirken wahrgenommen werden.

 

  • 4.      Die vorgeschlagenen Änderungen im Haushaltswesen der Bezirke werden grundsätzlich begrüßt, müssen aber konkretisiert werden. Erforderlich sind insbesondere …

 

  • a)       eine Reduzierung der Anzahl der Rahmenzuweisungen und die Einführung einer gegenseitigen Deckungsfähigkeit aller Rahmenzuweisungen jeweils einer Fachbehörde.
  • b)       die Überführung aller Mittelansätze in reguläre Rahmen- oder Zweckzuweisungen für Maßnahmen, die bereits jetzt von den Bezirken geleistet werden und in ihren Gestaltungsbereich fallen, für die Mittel aber weiterhin zentral bei Fachbehörden veranschlagt werden (und derzeit mittels Anordnungsbefugnis zur Verfügung gestellt werden). Die Praxis der Fachbehörden, an Bezirksamt und Bezirksversammlung vorbei faktisch bezirkliche Aufgaben zu regeln, muss beendet werden.
  • c)       eine enge Begrenzung des Instruments der Zweckzuweisungen auf Fälle von Gesetzesvollzug ohne jeden Handlungsspielraum für den Bezirk.
  • d)       mindestens eine Verdopplung des vorgesehenen Investitionsfonds von 1,4 Millionen Euro auf 2,8 Millionen Euro für alle Bezirke, um die politische Gestaltungsmöglichkeit der Bezirke auch mit den nötigen Ressourcen zu hinterlegen.

 

  • 5.      Die Wiedereinführung von Fachanweisungen an Bezirksämter als kleinteilige Steuerungsinstrumente der Fachbehörde widerspricht der Zielsetzung der Verwaltungsreform einer dezentralen Aufgabenwahrnehmung in den Bezirken nach dem Prinzip der Zusammenführung von Aufgaben, Kompetenz und Verantwortung.

Dr. Andreas Schott
CDU-Fraktion Dr. Peter Tschentscher
SPD-Fraktiion Holger Koslowski
GAL-Fraktion

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