Privatisierung des Maßregelvollzugs im Klinikum Nord/Ochsenzoll

  (Kopf: GAL) An Bezirksversammlung Antrag
Privatisierung des Maßregelvollzugs im Klinikum Nord/Ochsenzoll Die Akteneinsicht zum LBK-Verkauf hat ergeben, dass die Justizbehörde erhebliche juristische Bedenken gegen die Privatisierung des Maßregelvollzugs geäußert hat. Da die Aufgaben des Maßregelvollzugs zum Teil nicht ohne physische Gewalt erledigt werden könnten, wäre die Privatisierung ein Eingriff in den hoheitlichen Kernbereich des Staates. Die Justizbehörde sieht ein hohes verfassungsrechtliches Risiko. Über diese Bedenken der Justizbehörde hat sich der Senat hinweggesetzt und beabsichtigt nunmehr im Wege einer so genannten "Beleihung" Asklepios  für diese hoheitliche Aufgabe zu ermächtigen (siehe Drs. 18/849 E 7 "Maßregelvollzug"). Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen: 1. Vertreterinnen oder Vertreter der Justizbehörde, der Behörde für Gesundheit und Wissenschaft, der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sowie des neuen LBK- Betreibers Asklepios geben im Ausschuss für Gesundheit und Soziales der Bezirksversammlung Hamburg Nord einen Sachstandbericht zu der Absicht, den Maßregelvollzug im Klinikum Nord/Ochsenzoll zu privatisieren. 2. Die für den Bebauungsplan Langenhorn 22 stimmberechtigten Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses sind hinzuzuladen. Begründung: Das Klinikum Nord/Ochsenzoll liegt im Bezirk Hamburg-Nord. Es besteht hier die Absicht vom Prinzip des staatlichen Gewaltmonopols durch die Überlassung des Maßregelvollzugs an einen Dritten abzuweichen. Ein derartiges Vorhaben ist für den Bezirk von Bedeutung. Daher können die Bezirksversammlung oder ihre Ausschüsse von den zuständigen Stellen die erforderlichen Auskünfte verlangen (vgl. § 15 Abs. 4 BezVG). Berichte der   Vertreterinnen oder Vertreter der Justizbehörde, der Behörde für Gesundheit und Wissenschaft, der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sowie des neuen LBK- Betreibers Asklepios sollen die Bezirksversammlung in die Lage versetzen, gegebenenfalls ein Empfehlung auszusprechen. Außerdem wird mit der beabsichtigten Privatisierung, derzeit ein Ausbau der Platzkapazität im Maßregelvollzug geprüft (vgl. Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage des Bürgerschaftsabgeordneten Lutz Kretschmann-Johannsen, Drs. 18/1942). Eine Umsetzung dieser Absicht hätte zu Folge, dass  das "Waldquartier Tannenkoppel" (ca. 800 Wohneinheiten) nicht mehr so verwirklicht werden kann, wie es nach einem internationalen städtebaulichen Wettbewerb gemäß des Bebauungsplans Langenhorn 22 geplant und der Bevölkerung in einer öffentlichen Plandiskussion vorgestellt worden ist. Hier ist der Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord, federführendes politisches Gremium. Holger Koslowski
Dorle Olszewski
Siegfried Diebolder

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