GAL-Antrag: Vorbehaltsstraßen in Hamburg-Nord

  An Bezirksversammlung
03.11. 2004 Antrag
Betr.:   Hauptverkehrsstraßen / Vorbehaltsstraßen im Bezirk Hamburg-Nord Dem Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz und Verkehr (UVV) ist mit der Niederschrift zur Sitzung am 24.08.04 eine Auflistung von Vorbehaltsstraßen - Stand 2000 - im Bezirk Hamburg-Nord zur Kenntnis gebracht worden. Das Vorbehaltsstraßennetz ist unterteilt in "Hauptverkehrsstraßen mit Planungs- und Bauzuständigkeit der Baubehörde" (heute Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt), in "Hauptverkehrsstraßen mit Planungs- und Bauzuständigkeit des Bezirkes" sowie in "sonstige Vorbehaltsstraßen". Der Senatsbeschluss in dem die Kriterien für Vorbehaltstraßen festgelegt worden sind, ist 1983, also vor 21 Jahren gefasst worden. Als Kriterien für "Vorbehaltsstraßen" wurden damals genannt:
  • das Netz der Hauptverkehrsstraßen für stadtteilübergreifenden Verkehr
  • Straßen, die von Bussen befahren werden, sowie
  • Straßen, für die aus Verkehrs- und Sicherheitsgründen eine Vorfahrtsberechtigung ausgeschildert ist.

Die Antragsteller sind nach Studium dieser Listen zu der Auffassung gelangt, dass hier dringender Überarbeitungsbedarf besteht.  Des weiteren  hat sich seither erwiesen, dass bei Straßenverkehrsangelegenheiten der Einfluss der Bezirksverwaltung, der örtlichen Polizeireviere und der kommunalen Gremien dringend gestärkt werden muss. So hat es sich z.B. hinsichtlich der Standortwahl der "Grünen Pfeile" erwiesen, dass man auf örtliche Kompetenz nicht verzichten sollte. Dies hat auch die CDU in ihrem Wahlprogramm erkannt und der jetzige Senat hat in seinem Regierungsprogramm die Stärkung der Bezirke angekündigt. So heißt es dort im Kapitel XVI des Regierungsprogramms "Die Stadt als moderner Dienstleister" u.a.:"Wir wollen die Bezirke durch größere haushaltsrechtliche Kompetenzen und die Zuweisung von mehr eigenständig zu erledigenden Aufgaben stärken. Dazu werden wir ministerielle Steuerungsaufgaben auf Senat und Fachbehörden und Durchführungsaufgaben auf die Bezirke konzentrieren." Dieser Ankündigung sollten nun Taten folgen und Straßenverkehrs­ange­legenheiten weitgehend in Kompetenz der Bezirke gelegt werden. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, sollten nur noch Bundesstraßen und wirklich überregional bedeutsame Verbindungen (wie z.B. der Ring 2) in die Zuständigkeit der Baubehörde fallen. Auch die Volksabstimmung zum neuen Wahlrecht hat deutlich gezeigt, dass die Bevölkerung eine Neuverteilung der Kompetenzen weg vom Senat zu den Kommunalparlamenten möchte. Vor diesem Hintergrund möge  die Bezirksversammlung beschließen: Der Herr Bezirksamtleiter setzt sich dafür ein, dass 1.
aus der Liste "Hauptverkehrsstraßen mit Planungs- und Bauzuständigkeit der Baubehörde" folgende Straßen in die Liste "Hauptverkehrsstraßen mit Planungs- und Bauzuständigkeit des Bezirkes" übernommen werden sollen: Kerngebiet: -           Eppendorfer Baum vom Isebekkanal bist Eppendorfer Landstraße; -           Hudtwalckerstraße; -           Nedderfeld; -           Ohlsdorfer Straße von Winterhuder Markt bis Jahnring; -           Poelchaukamp; -           Sydneystraße; -           Überseering Ortsamtsbereich Barmbek-Uhlenhorst: -           Bramfelder Straße; -           Drosselstraße von Fuhlsbüttler Straße bis Bramfelder Straße; -           Hufnerstraße; -           Krausestraße; -           Landwehr; -           Reesestraße; -           Steilshooper Straße -           Tarpenbekstraße Ortsamtsbereich Fuhlsbüttel: -           Broombeerweg; -           Fuhlsbüttler Straße von Hebebrandstraße bis Wellingsbütteler Landstraße; -           Hummelsbüttler Landstraße von Brombeerweg und Bezirksgrenze; -           Tangstedter Landstraße von Krohnstieg bis Landesgrenze; -           Wellingsbüttler Landstraße. 2.
aus der Liste "Hauptverkehrsstraßen mit Planungs- und Bauzuständigkeit der Baubehörde folgende Straßen in die Liste "sonstige Vorbehaltsstraßen" aufgenommen werden sollen. Kerngebiet: -           Bebelallee; -           Borgweg; -           Borsteler Chaussee zwischen Rosenbrook und Spreenende; -           Dorotheenstraße von Krohnskamp bis Barmbeker Straße; -           Eppendorfer Landstraße von Heinickestraße; -           Eppendorfer Marktplatz; -           Fernsicht; -           Gellertstraße von Bellevue bis Poelchaukamp; -           Hindenburgstraße von Jahnring bis Alsterkrugchaussee; -           Kellinghusenstraße; -           Maria-Loisen-Straße; -           Südring Ortsamtsbereich Barmbek-Uhlenhorst: -           Armgartsraße von Mundsburger Damm bis Wartenau; -           Bachstraße zwischen Barmbeker Straße und Herder Straße; -           Dehnhaide; -           Fuhlsbüttler Straße von Drosselstraße bis Hebebrandstraße; -           Hofweg; -           Papenhuder Straße von Hofweg bis Mundsburger Damm -           Rübenkamp von Hufnerstraße bis Hebebrandstraße; -           Wagnerstraße von Hamburger Straße bis Eilenau -           Weidestraße Ortsamtsbereich Fuhlsbüttel: -           Erdkampsweg von Langenhorner Chaussee und Ratsmühlendamm; -           Rübenkamp von Hebebrandstraße bis Fuhlsbüttler Straße; 3.
aus der Liste "Hauptverkehrsstraßen mit Planungs- und Bauzuständigkeit der Baubehörde" folgende Straßen ganz aus dem Vorbehaltsnetz gestrichen werden sollen: Kerngebiet: -           Alsterdorfer Straße zwischen Huthwalkerstraße und Im Grünen Grunde; -           Geffkenstraße; -           Goldbekplatz von Mühlenkamp bis Moorfurthweg; -           Grasweg vom Maria-Luisen-Straße bis Südring; -           Hindenburgstraße von Borgweg bis Jahnring; -           Lehmweg; -           Moorfurthweg; -           Mühlenkamp; -           Poßmoorweg von Dorotheenstraße bis Moorfurthweg -           Wiesendamm von Barmbeker Straße bis Saarlandstraße Ortsamtsbereich Barmbek-Uhlenhorst: -           Drosselstraße von Hufnerstraße bis Fuhlsbüttler Straße; -           Langenfort von Fuhlsbüttlerstraße bis Rümkerstraße; -           Rümkerstraße; -           Stormarnerstraße; Ortsamtsbereich Fuhlsbüttel: -           Alsterdorfer Straße von Im Grünen Grunde und Fuhlsbüttler Straße; -           Ratsmühlendamm von Erdkampsweg bis Brombeerweg / Maienweg; 4.
aus der Liste "Hauptverkehrsstraßen mit Planungs- und Bauzuständigkeit des Bezirkes" folgende Straßen ganz aus dem Vorbehaltsstraßennetz genommen werden sollen: Kerngebiet: -           Gertigstraße; -           Spreenende; -           Weg beim Jäger von Alsterkrugchaussee bis Spreenende; Ortsamtsbereich Fuhlsbüttel: -           Forthkamp -           Hohe Lieth von Neuberger Weg bis Tangstedter Landstraße -           Im Grünen Grunde; -           Neuberger Weg 5.
aus der Liste "Sonstige Vorbehaltstraßen" folgende Straßen ganz aus dem Vorbehaltsnetz genommen werden sollen: Kerngebiet: -           Alsterdorfer Damm; -           Carl-Cohn.Straße; -           Curschmannstraße; -           Eppendorfer Weg; -           Heilwigstraße; -           Hellbrookstraße; -           Iseplatz; -           Jarrestraße; -           Klotzenmoor; -           Krohnskamp; -           Kurzer Kamp; -           Lattenkamp; -           Loogeplatz; -           Loogestraße; -           Löwenstraße; -           Martinistraße; -           Meenkwiese; -           Niendorfer Weg; -           Rathenaustraße; -           Semperstraße; -           Sportallee; -           Stavenhagenstraße; -           Warnckesweg von Stavenhagenstraße bis Borsteler Chaussee; -           Willistraße; Ortsamtsbereich Barmbek-Uhlenhorst: -           Alte Wöhr; -           Alter Teichweg; -           Beethovenstraße; -           Dithmarscher Straße; -           Ellingersweg von Meister-Francke-Straße bis Bezirksgrenze; -           Eulenkamp; -           Friedrichsberger Straße; -           Güntherstraße; -           Hans-Henny-Jahnn-Weg; -           Lessingstraße; -           Meister-Franke-Straße; -           Pfennigbusch; -           Richardstraße; -           Schuhmannstraße; -           Schwalbenplatz; -           Wiesendamm von Saarlandstraße bis Fuhlsbüttler Straße; -           Wilhelm-Metzger-Straße; -           Zimmerstraße Ortsamtsbereich Fuhlsbüttel: -           Am Hasenberge von Maienweg und Im Grünen Grunde; -           Essener Straße; -           Flughafenstraße von Langenhorner Chaussee bis Bezirksgrenze; -           Kleekamp von Hummelsbüttler Kirchenweg bis Bergkoppelweg; -           Hummelsbüttler Landstraße von Ratsmühlendamm bis Boombeerweg; -           Immenhöfen Nordtrasse; -           Schlehdornweg; -           Tangstedter Landstrasse von Langenhorner Chaussee bis Krohnstieg; Holger KoslowskiMartin BillSiegfried Diebolder

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