Vom 13. Februar bis zum 5. März 2007 finden zwei Volksbegehren statt. Sie verfolgen das Anliegen, den Volksentscheid zu retten und zu stärken. Nach bislang geltendem Recht fanden für Volksbegehren freie Unterschriftsammlungen statt. Durch eine Gesetzesänderung der CDU in der Bürgerschaft wurde dies verboten. Stattdessen müssen die Bürgerinnen und Bürger jetzt ihre Unterschrift in den Bezirksämtern leisten. Die zum geänderten Gesetz erlassene Verordnung regelt für die Bezirke lediglich Mindeststandards für Öffnungszeiten und Eintragungsorte.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Für die Volksgehren vom 13. Februar bis zum 5. März 2007 soll das Bezirksamt dafür Sorge tragen, dass
1. - in allen geeigneten Dienststellen Eintragungsstellen eingerichtet werden;
2. – darüber hinaus an stark frequentierten öffentlichen Orten ambulante, temporäre Eintragungsstellen eingerichtet werden;
3. – die Öffnungszeiten über die geplanten Mindestöffnungszeiten hinaus dem Bedarf entsprechend ausgedehnt werden;
3. - die Eintragszeiten und -orte und die Volksbegehren selbst in
örtlichen Publikationen (Wochen- und Stadtteilzeitungen) sowie
auf hamburg.de zusätzlich veröffentlicht werden..
Holger Koslowski
Fraktionsvorsitzender
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