GAL-Antrag: Finanzierung von zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen an der Güterumgehungsbahn Hamburg

An den Vorsitzenden
der Bezirksversammlung Hamburg-Nord

Antrag
Finanzierung von zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen an der Güterumgehungsbahn Hamburg

 

Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, 

 

  1. sich in den Verhandlungen mit der Deutschen Bahn um die Preise für jene Lärmschutzwände, die von anliegenden GrundstückseigentümerInnen finanziert werden, weiterhin dafür einzusetzen, dass ein Preis erzielt wird, der in etwa der vom Eisenbahnbundesamt am 14.11.2006 als anerkennungsfähig genannten Summe entspricht (ca. 500 Euro/m²)
  2. das Risiko etwaiger unvorhersehbarer Mehrkosten zu übernehmen und dafür weitere finanzielle Mittel bereitzustellen
  3. Prioritäten dafür zu entwickeln (z.B. Überschreitung der Immissionsgrenzwerte nach § 2 16. BimschV., Leistungsfähigkeit der Antragsteller), nach denen jene bisher bereitgestellten Mittel vergeben werden sollen, die dafür gedacht sind, die von BürgerInnen aufgebrachten Beträge für den Lärmschutz aufzustocken
  4. weitere Mittel für diesen Zweck einzuwerben
  5. in eigener Verantwortung für einen angemessenen Lärmschutz an den Kindertages­stätten, Jugendeinrichtungen, Spiel- und Sportplätzen zu sorgen, die nach den Berechnungen des Amts für Immissionsschutz und Betriebe / Abtl. Lärmschutz nach der Ertüchtigung der Güterumgehungsbahn einem Lärmpegel von mehr als 57 Db(A) tags ausgesetzt sein werden.

 

Begründung:

Zu 1. und 2.:

Die Verhandlungen zwischen Bürgerinitiativen, Fachbehörde und Deutscher Bahn um den Preis der von den BürgerInnen zu finanzierenden Lärmschutzwände haben einen Rückschlag erlitten, weil die DB Netz AG als Bauherrin eine andere Kalkulation zugrunde legt als das Eisenbahnbundesamt als Genehmigungsbehörde. Die Kalkulation der DB Netz AG  wird von den Vertretern der Initiativen mit nachvollziehbaren Gründen in Frage gestellt. Um die Verhandlungen endlich voranzubringen und den Baubeginn der Lärmschutzwände nicht zu gefährden ist es sinnvoll, sich zunächst auf einen niedrigeren, aber realitätsnahen Preis zu einigen. Etwaige Mehrkosten müssten dann vom Projektträger nachgewiesen werden, bevor sie von der Stadt Hamburg übernommen werden können.

Die Risikoübernahme durch die Stadt würde zudem die BürgerInnen von Rückstellungen in Höhe von 10 % der eingesammelten Eigenbeiträge befreien.

 

Zu 3 und 4:

Angesichts der jetzt bereits von BürgerInnen bereitgestellten Mittel für zusätzliche Lärmschutzwände ist absehbar, dass die vom Senat für die Aufstockung bis jetzt vorgesehenen ca. 1,5 Mio Euro nicht ausreichen werden. Darum ist eine Priorisierung bei der Vergabe erforderlich.

Da zudem der Bereich Barmbek gerade erst beginnt, sich zu organisieren, wird eine Erhöhung des Mittel-Ansatzes unausweichlich werden.

 

Zu 5:

Zwar sind seit Januar 2007 auch Kindertagesstätten in die Maßnahmen zur Lärmsanierung an Schienenwegen der Eisenbahn des Bundes einbezogen, allerdings erst ab einem Tagespegel von 70 d(B)A. Dieser Wert liegt im gesundheitsgefährdenden Bereich und ist für Kinder unzumutbar. Wenn Hamburg als Stadt weiter wachsen soll, muss es seine Kitas und Freizeiteinrichtungen so ausstatten, dass Kinder dort gesund aufwachsen können.

 

Holger Koslowski
Ulrike Sparr



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