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An Bezirksversammlung
Antrag
Verkehrsberuhigung Straße Neuberger Weg
In seiner Sitzung am 17.11.2005 hat der Stadtentwicklungsausschuss einstimmig beschlossen:
a) Die Herausnahme des Neuberger Wegs aus dem Vorbehaltsnetz und Ausweisung als Tempo-30-Zone von vor der Weygandtstraße bzw. Fibigerstraße bis zur Langenhorner Chaussee.
b) Den Bau von je einer Aufpflasterung am Einmündungsbereich Weygandtstraße, an den Einmündungsbereichen Waldallee/Parowstraße, sowie am Einmündungsbereich Parkallee.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat den Beschluss wie folgt begründet:
Ohne Einbeziehung des Neuberger Weg in die gesamte Verkehrsplanung ist die Erschließung des Gebiets unvollständig und bleibt trotz aller guten Ansätze Stückwerk. Hinzu kommt noch, dass südlich des Neuberger Weg auch eine keineswegs geringe Neubebauung geplant ist. Ein verkehrsberuhigter Neuberger Weg (Tempo-30-Zone) würde nicht nur erheblich zur Schulwegsicherung beitragen, sondern einen Quartiers-Zusammenhang rund um den Neuberger Weg bewirken. Im Übrigen ist zwischen Parowstraße und der Langenhorner Chaussee ohnehin schon Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit angeordnet.
Mit Anlage zur Drucksache 0653/06 teilte die Behörde dem Stadtentwicklungsausschuss mit, dass der Neuberger Weg auch künftig "von jeglichen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen frei zu halten“ sei.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Bezirksversammlung fordert weiterhin die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Straße Neuberger Weg von vor der Fibigerstraße im Osten bis zur Einmündung in die Langenhorner Chaussee im Westen.
Die Begründung ergibt sich aus der Einleitung und wird gegebenenfalls mündlich ergänzt.
Dr. Peter Tschentscher (SPD)
Holger Koslowski (GAL)
Hede Krüger (SPD)
Siegfried Diebolder (GAL)
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