Güterbahn, hier: Geld für Lärmschutz im Salomon-Heine-Weg.

An
den Vorsitzenden
der <st1:personname>Bezirksversammlung</st1:personname>
Hamburg-Nord
Herrn Ulrich Grunwald
Kümmellstraße 5-7

20249 Hamburg

 

 
Dringlichkeitsantrag
Mittel aus Sonderinvestitions- und Gestaltungsfonds
für Lärmschutz im Bereich des Salomon-Heine-Wegs

 

Nach einem Antrag von SPD- und <st1:personname>GAL-Fraktion</st1:personname> sollen aus dem Sonderinvestitions- und dem Gestaltungsfonds der <st1:personname>Bezirksversammlung</st1:personname> Hamburg-Nord 150.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, um nach einer angemessenen Beteiligung der Deutschen Bahn und des Senats verbliebene Lärmschutzlücken zum Schutz von Freizeit- und Jugendeinrichtungen zu schließen. Für den Bereich des Salomon-Heine-Wegs zeichnet sich eine Lösung ab, an der sich zahlreiche Anlieger durch entsprechende Spenden beteiligen. Mit den geplanten Maßnahmen könnten die dortigen Jugend-, Freizeit- und Sporteinrichtungen so geschützt werden, dass sie durch den zu erwartenden Güterbahnlärm nicht wertlos werden. Die endgültigen Kosten und die Höhe des Spendenaufkommens stehen zwar noch nicht fest, sehr wahrscheinlich reichen die bisher vorhandenen Mittel aber nicht aus.

 

Die <st1:personname>Bezirksversammlung</st1:personname> möge vor diesem Hintergrund beschließen:

 

Für eine Restfinanzierung der vorgesehenen Lärmschutz-Maßnahmen im Bereich des Salomon-Heine-Wegs (Bau einer Lärmschutzwand auf der Alsterbrücke) stellt die <st1:personname>Bezirksversammlung</st1:personname> dem Verein „Lebensqualität auf der Alsterhalbinsel“ bis zu 35.000 Euro zur Verfügung. Diese sollen zum Schutz von Spielflächen und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche eingesetzt werden. Die <st1:personname>Bezirksversammlung</st1:personname> erwartet, dass der Senat seine Zusagen einhält und die Mittel auf 70.000 Euro erhöht. Vor Auszahlung der bezirklichen Mittel soll der Senat ein insgesamt auskömmliches und mit dem Bezirk abgestimmtes Finanzierungskonzept vorlegen. Insbesondere soll nach der Erweiterung der Kriterien und des Volumens des Bundeslärmschutzprogramms geprüft und ggf. beantragt werden, die geplanten Maßnahmen so weit wie möglich aus Bundesmitteln zu finanzieren.

 

Über die Bereitstellung weiterer Mittel entscheidet die <st1:personname>Bezirksversammlung</st1:personname>, sobald erkennbar ist, inwieweit finanzielle Mittel der <st1:personname>Bezirksversammlung</st1:personname> im Sinne der genannten Zielsetzung in anderen betroffenen Stadtteilen des Bezirks benötigt werden.

 

 

Dr. Peter Tschentscher, SPD
Holger Koslowski, GAL



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