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GAL und SPD
An
den Vorsitzenden der Bezirksversammlung
HH-Nord
Antrag
Beteiligung der Stadt Hamburg am Lärmschutz an der Güterumgehungsbahn Nord
Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord möge beschließen:
Der Herr Vorsitzende wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt
1) sich weiterhin für einen möglichst umfassenden Lärmschutz entlang der ertüchtigten Güterumgehungsbahn Nord gegenüber der Deutschen Bahn einsetzt
2) sich energisch dafür einsetzt, dass bereits im Jahr 2007 möglichst viele Lärmschutzwände, auch über den Bereich Eimsbüttel hinaus, errichtet werden
3) an den Streckenabschnitten, an denen es keine Rechtsgrundlage für ein Tätigwerden der Bahn gibt, selbst aktiv wird, um den Bau von Lärmschutzwänden zügig zu planen und zu finanzieren.
4) dabei behilflich ist, Zuschüsse oder günstige Kredite für diejenigen AnliegerInnen bereitzustellen, die eine Erhöhung oder Verlängerung der geplanten Lärmschutzwände privat finanzieren möchten, aber an den hohen Kosten zu scheitern drohen.
Begründung:
Die Ertüchtigung der Güterumgehungsbahn Nord wird für die Anwohnerinnen und Anwohner der Strecke eine erhebliche Mehrbelastung an Lärm mit sich bringen: statt wie bisher 30-35 sollen künftig circa 84 Züge pro Tag über die Strecke laufen, die länger (bis zu 600 m) und schneller (80 km/h) sind als bisher. In den Nachtstunden werden proportional mehr Züge verkehren als tagsüber.
Wegen der teilweise gesundheitsgefährdenden künftigen Lärmbelastung ist die Strecke, in das Lärmsanierungsprogramm der Bahn aufgenommen worden. Zunächst war jedoch nur passiver Lärmschutz vorgesehen. Eine Überarbeitung der der Lärmsanierungsrichtlinie der Deutschen Bahn ließ dann auch aktiven Schallschutz zu. Durch die Bemühungen des vom Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz und Verkehr eingesetzten Runden Tisches ist es gelungen, die Deutsche Bahn an einigen Abschnitten zum Bau von Lärmschutzwänden zu bewegen. Dies betrifft allerdings nur Wohngebiete, an denen die Immissionsgrenzwerte der Lärmsanierungsrichtline der Bahn (70 dB(A) tags u. 60 dB(A) nachts) überschritten werden. Allerdings schreibt die auch für die Umsetzung der EU-Lärmsanierungsrichtlinie (Bundes-Immissionsschutzgesetz § 47 a-f) zugrunde gelegte 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung für allgemeine Wohngebiete 59 bzw. 49 dB(A) vor. Mit dem Bau von Lärmschutzwänden will die Deutsche Bahn 2007 nur im Bereich Eimsbüttel beginnen, im Jahr 2008 wird der umgeleitete Verkehr der Pfeilerbahn die Strecke so beanspruchen, dass erst ab 2009 weitere Wände errichtet werden können.
In einigen Bereichen haben sich die AnwohnerInnen organisiert und sind bereit, sich an einer Erhöhung der Wände finanziell zu beteiligen. Der von der Bahn genannte relativ hohe Preis von 600-700 €/m² setzt dieser Bereitschaft jedoch Grenzen.
Für den Schutz der vom Lärm der Güterumgehungsbahn betroffenen Erholungsflächen, Spiel- und Sportstätten durch die Deutsche Bahn gibt es nach bisheriger Rechtsauslegung keine juristische Grundlage, da für sie die Lärmsanierungsrichtlinie der Bahn nicht gilt. Es ist aber absehbar, dass diese Flächen an Attraktivität und Nutzwert für die Erholungssuchenden verlieren werden.
Des Weiteren gebietet das Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 47 a-f), dass von den Städten und Kommunen bis zum 18. Juli 2008 in Ballungsräumen Lärmaktionspläne aufzustellen sind, um die BewohnerInnen vor gesundheitsgefährdendem Lärm zu schützen. Dabei sollen insbesondere auch „Ruhige Gebiete“ geschützt werden. Die Stadt Hamburg ist daher verpflichtet, in diesem Sinne tätig zu werden.
In den letzten Tagen ist erkennbar geworden, dass die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt die Forderung der AnwohnerInnen nach ausreichendem Lärmschutz als berechtigt anerkennt. Dies ist zu begrüßen, das Engagement muss aber deutlich ausgeweitet werden, wenn es zielführend sein soll. Dazu gehört auch, Spielplätze, Sport- und Erholungsflächen mit in den Lärmschutz einzubeziehen.
Holger Koslowski (GAL)
Dr. Peter Tschentscher (SPD)
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