an die Bezirksversammlung
Hamburg-Nord
Antrag
Alles im Fluss – Verkehr gerecht gestalten:
Schneller ans Ziel durch langsameres Fahren!
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung Hamburg-Nord, Herr Ulrich Grunwald, wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass auf den Straßen
die zulässige Höchstgeschwindigkeit Montag bis Freitag von 6 - 22h mindestens ein Jahr lang versuchsweise auf 40 km/h festgesetzt wird.
Dabei ist zu überprüfen, ob:
Begründung:
In der aktuellen Verkehrspolitischen Diskussion ist es nicht unbekannt, dass bei hohem Verkehrsaufkommen häufig durch das Absenken der durchschnittlich gefahrenen Geschwindigkeit ein gleichmäßiger Verkehrsfluss erreicht werden kann. Das führt in der Regel zu einer höheren Leistungsfähigkeit des vorhandenen Straßenquerschnitts und reduziert gleichzeitig die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Kfz-Verkehr. In Hamburg-Nord bietet es sich an diese theoretische Erkenntnis an zwei Standorten auf die praktische Umsetzung zu erproben, so dass vorgeschlagen wird auf den beiden genannten Straßenabschnitten die zulässige Höchstgeschwindigkeit für einen zeitlich begrenzten Zeitraum auf 40 km/h zu reduzieren.
In der Krausestraße herrscht eine so genannte „unechte Vierspurigkeit“ in die auch der Radverkehr als Mischverkehr integriert ist. Dieses birgt Gefahren für die motorisierten VerkehrsteilnehmerInnen untereinander, besonders aber für den auf der Fahrbahn geführten Radverkehr. Eine Zurücknahme der Geschwindigkeit führt im Falle einer Kollision zwischen einer Person und einem KFZ erwiesenermaßen zu einem überproportional reduzierten Verletzungsrisiko für die Person.
Wünschenswert wäre die sofortige Aufstellung einer Station zur Messung der Luftqualität, die mindestens bis zum Ende des Versuchs dort bleiben sollte.
In der Habichtstraße befindet sich eine Messstation, die u.a. die Feinstaubkonzentration der vierspurigen stets viel befahrenen Hauptverkehrsstraße misst. Die Grenzwerte für Feinstaubkonzentrationen sind im vergangenen Jahr 45mal überschritten worden, in diesem Jahr bereits 29 mal (Stand 12.06.06). Erlaubt sind 35 Überschreitungen, somit besteht Handlungsbedarf! Die Reduktion der Geschwindigkeit vermindert auch den Ausstoß von Schadstoffen. Mit der vorhandenen Messstation ist ohne Mehraufwand feststellbar, in welchem Maße dadurch eine Verbesserung der Luftqualität zu erzielen ist.
Dr. Peter Tschentscher (SPD)
Holger Kolslowski (GAL)
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