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An Bezirksversammlung
Antrag
Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft im
Zusammenhang mit dem Bau der Schnellbahnanbindung an den Flughafen.
Das vorsitzende Mitglied setzt sich bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) – Amt für Bau und Betrieb, Abteilung Schnellbahnanbindung Flughafen – dafür ein, dass die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft im Zusammenhang mit dem Bau der Schnellbahnanbindung an den Flughafen schnellstmöglich umgesetzt werden.
Dem Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz und Verkehr sind bis späterstens zur Sitzung am 19.12.2006 Planungen vorzustellen.
Begründung:
Wegen der Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen des Baus der Schnellbahnanbindung an den Flughafen sind folgende Ausgleichsmaßnahmen im Planfeststellungsbeschluss festgesetzt worden:„Böschungsbegrünung. Rückbau der alten Gütergleisstrasse zwischen Ohlsdorf und Langenhorn-Nord, Rückbau des Wanderwegs und der Entwicklung eines Stillgewässers im Nahbereich der Alster (Brombeerweg), Dachbegrünung S-Bahntunnel Ohlsdorf.“ (Siehe Anhang zur Bürgerschaftsdrucksache 18/624.)
Verantwortlich für Durchführung der Maßnahmen ist die Gemeinde Hamburg. Sie hat lediglich beim Vorhabensträger – hier das Eisenbahnbundesamt – die finanzielle Baufreigabe zu erwirken. Die Gemeinde erhebt dabei zur Deckung ihres Aufwands – einschließlich etwaiger Bereitstellung von Flächen – einen Kostenerstattungsbetrag. Die Erstattungspflicht entsteht mit der Herstellung (vgl. § 135a BauGB, Abs. 2 und 3) Abgesehen von der Tunnelausfahrt in Ohlsdorf (Böschungs- und Dachbegrünung) liegen alle anderen vorgesehenen Ausgleichsflächen nicht in Baustellennähe. Daher hätte schon längst mit der Herstellung des Ausgleichs begonnen werden können.
Im Hinblick darauf, dass die Eingriffe in Natur und Landschaft bereits vor 2 ½ bis 3 Jahren stattgefunden haben, muss mit dem Beginn der Ausgleichsmaßnahmen unverzüglich begonnen werden.
Holger Koslowski
Siegfried Diebolder
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