GAL-Antrag: Förderung von Kreisverkehren in Hamburg-Nord

An Bezirksversammlung

 

Hamburg, den 12. März 2007

 

 

Antrag
Förderung von Kreisverkehren in Hamburg-Nord

 

 

Mit Antrag vom 09.08.2006 (Drs. 18/4793) „Förderung von Kreisverkehren in Hamburg“

hat die Bürgerschaft in der Sitzung am 23./24.08.2006 einstimmig beschlossen:

Der Senat wird ersucht,

 

  • gemeinsam mit den Bezirken das Straßennetz nach geeigneten Kreisellösungen zu überprüfen und der Bürgerschaft zu berichten.
  • gemeinsam mit den Bezirken regelhaft bei Erschließungen von Neubaugebieten Kreisellösungen zu prüfen.

 

Darauf hin hat die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) die Bezirksverwaltungen gebeten, anhand der neu überarbeiteten „Planungshinweise für Stadtstraßen, Teil 5, Kreisverkehre“ (PLAST 5) Vorschläge zu unterbreiten

 

Im Bezirk Hamburg-Nord sind – im Gegensatz zu anderen Bezirken – die kommunalen Gremien bei der Vorschlagsfindung nicht beteiligt worden. Unabhängig möglicher Vorschläge der Bezirksverwaltung möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird beauftragt sich bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) dafür einzusetzen

 

die nachstehend genannten Verkehrsknoten auf geeignete Kreisellösungen zu überprüfen und zu bewerten.

dass eine Vertreterin oder ein Vertreter der BSU – vor dem Bericht an die Bürgerschaft – die Ergebnisse der Prüfungen im bezirklichen Fachausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz und Verkehr (UVV) vorstellt.

anzuregen, dass bei der BSU und beim bezirklichen Dezernat Bauen und Umwelt Kreisverkehre als Alternative zur klassischen Kreuzung in den planerischen Überlegungen bei neuen Projekten stärker Berücksichtigung finden.

 

Regionalbereich Kerngebiet

 

Alsterdorf

Sengelmannstraße / Maienweg;
Sengelmannstraße / Alsterdorfer Straße;

 

Groß Borstel

Papenreye / Borsteler Chaussee / Spreenende;

 

Winterhude

Bebelallee / Meenkwiese;
Barmbeker Straße / Dorotheenstraße / Grasweg;
Borgweg/Wiesendamm;
Borgweg / Hindenburgstraße / Südring;
Hofweg / Mühlenkamp / Winterhuder Weg / Am Langenzug / Grillparzerstraße / Hans-Henny-Jahn Weg;

 

Regionalgebiet Barmbek-Uhlenorst

 

Barmbek-Nord

Wiesendamm / Hufnerstraße;
Wiesendamm / Fuhlsbüttler Straße;
Drosselstraße / Fuhlsbüttler Straße;
Fuhlsbüttler Straße / Hellbrookstraße / Hufnerstraße;
Langenforth / Rümkerstraße / Otto-Speckter-Straße;

 

Barmbek-Süd

Dehnhaide / Friedrichsberger Straße / Pfenningsbusch;

 

Regionalgebiet Fuhlsbüttel

 
Fuhlsbüttel

Fuhlsbüttler Damm / Röntgenstraße / Olendörp / Suhrenkamp;

 

Langenhorn

Tangstedter Landstraße / Hohe Lieth;
Neuberger Weg / Parowstraße / Waldallee (Planstraße B-Plan LH 22);   
Fibigerstraße / Kiwittsmoor /  Waldallee (Planstraße B-Plan LH 22);        

 

 

 

Begründung:

Kreisverkehre stellen bei bestimmten verkehrlichen Voraussetzungen und örtlichen Gegebenheiten eine leistungsfähige, sichere, wirtschaftliche und umweltfreundliche Verkehrs-Knotenpunktform dar.

Die Einsatzmöglichkeiten für Kreisverkehre sind mannigfaltig und vorteilhaft – unter anderem für die Verbesserung des Verkehrsablaufs, Beseitigung von Unfallstellen, Aufhebung bzw. Vermeidung von Lichtsignalanlagen, Abwicklung starker Linksabbiegebeziehungen, Verknüpfung von Straßen unterschiedlicher Kategorien, Schaffung städtebaulich gestalteter Plätze, Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung.

 

Die beiden letztgenannten Kreisel-Vorschläge betreffen die äußere Erschließung des Neubaugebiets auf dem nicht mehr für Krankenhauszwecke benötigten Gelände des Klinikums-Nord/AK Ochsenzoll (B-Plan Langenhorn 22) und tragen somit der Nr. 2 des Bürgerschaftsbeschluss Rechnung.

 

Nach der Vorstellung nach der Ergebnisse der fachlichen Prüfung im UVV, hat die Bezirksversammlung die Möglichkeit ein abschließendes Votum für den Bericht an die Bürgerschaft abzugeben.

 

Holger Koslowski
Martin Bill
Siegfried Diebolder



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