An
Bezirksversammlung
Antrag:
Betr. Verkehrsführung im Bebauungsplangebiet Winterhude 11
Das Bebauungsplangebiet Winterhude 11 (ehem. Güterbahnhof Barmbek) ist als ehemaliger Senatsplan auch nach der Bezirksverwaltungreform noch in der Zuständigkeit der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) verblieben. Das hat zur Folge, dass die BSU auch bei der Verkehrsplanung noch federführend ist, obwohl die dort anzulegenden Straßen in die Zuständigkeit des Bezirks Nord übergehen werden. Damit haben der Bezirk Nord und die zuständigen ehrenamtlichen Gremien bei einem ihrer zentralen Neubauprojekte kaum Möglichkeiten, auf wesentliche Inhalte der Planung angemessen Einfluss zu nehmen. Dies widerpricht zumindest dem Grundgedanken der Bezirksverwaltungsreform.
Vor kurzem hat ein Ingenieurbüro im Kerngebietsausschuss einen Plan für die Verkehrsführung im geplanten Neubaugebiet Winterhude 11 mündlich vorgestellt. Dabei wurde deutlich, dass die Planung einem eher „klassischen“ Konzept folgt: Tempo-30-Zone mit konventioneller Aufteilung des Straßenraums anstelle von Wohnhöfen, eine gerade Stichstraße, ein überhöhter Stellplatzschlüssel.
Diese Planung hat im Kerngebietsausschuss Diskussionsbedarf und den Wunsch nach teilweiser Veränderung ausgelöst.
Wir bitten daher den Vorsitzenden der Bezirksversammlung, sich dafür einzusetzen, dass
<st1:personname>Holger Koslowski</st1:personname>
<st1:personname>Ulrike Sparr</st1:personname>
in der Sitzung der Bezirksversammlung am 24.05.07 mit einer Ergänzung der SPD einstimmig beschlossen
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