Interfraktionelle Antrag: Freundeskreis Ochsenzoll

CDU * SPD * GAL
Fraktionen in der
Bezirksversammlung Hamburg-Nord




An Bezirksversammlung


Interfraktioneller Antrag
Betr.:    Zukunft der Standorte der Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll auf dem Gelände   des Klinikum-Nord/Ochsenzoll


Die Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll leistet seit vielen Jahren hervorragende Sozial- und Integrationsarbeit für Menschen mit seelischer Behinderung. Schon vielfach haben sich Fachausschüsse und die Bezirksversammlung  mit der Zukunft des „Freundeskreis Ochsenzoll“ beschäftigt. Dies vor allem im Hinblick darauf, dass Häuser auf dem Gelände des ehemaligen AK Ochsenzoll nicht mehr genutzt, bzw. künftig nicht mehr genutzt werden können.

Im Jahr 2004 musste das Haus 135 im Südwesten des Geländes - die Keimzelle des 1986 gegründeten Freundeskreis Ochsenzoll - aufgegeben werden. Als Übergangslösung hat der Freundeskreis das Haus 37 als Wohnraum für über 40 psychisch kranke Mieter angemietet. Das Haus 37 liegt im Norden des Geländes zwischen der Forensik und dem künftigen (heute noch bebauten) Baufeld 1 des geplanten Quartiers „Tannenkoppel“ (Bebauungsplan Langenhorn 22). Im Bebauungsplan ist die Fläche, auf dem das Haus 37 heute steht, als „Private Grünfläche“ ausgewiesen. Für das dringend renovierungsbedürftige Gebäude besteht Bestandschutz.

Die Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll hat der Liegenschaft gegenüber den Wunsch geäußert, das Grundstück der ehemaligen Pathologie (Baufeld 5) zu erwerben und der Stadtplanungsabteilung bereits eine Planung für ein 6-stöckiges Gebäude vorgelegt. Da bezirklicherseits keine Bedenken vorgebracht worden sind, hat die Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll bei der Finanzbehörde - Liegenschaft - einen Antrag auf Anhandgabe gestellt. Leider verzögert sich die Entscheidung immer wieder, weil die Liegenschaft eine Anhandgabe der Pathologie-Fläche mit einem Verkauf des Haus 37 verknüpfen möchte.

Außerdem hat die Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll Interesse an der Anhandgabe des Baufeldes 1 signalisiert, um dort bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit seelischer Behinderung zu schaffen.


Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

1.
Das vorsitzende Mitglied setzt sich bei der Finanzbehörde - Liegenschaft - dafür ein, dass der Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll das Baufeld 5 schnellstmöglich, ohne Verknüpfung mit den Verhandlungen zur weiteren Nutzung des Hauses 37 anhand gegeben wird.

2.
Die Finanzbehörde - Liegenschaft - wird gebeten, die Möglichkeit einer mietfreien Überlassung des Hauses 37 an die Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll zu prüfen.

3.
Die Finanzbehörde - Liegenschaft – wird gebeten, die Anhandgabe des Baufeldes 1 an den Freundeskreis Ochsenzoll in Erwägung zu ziehen.


Begründung :

Zu 1.

Auf dem Baufeld 5 (ehemalige Pathologie) soll nach Planungen der Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll ein mehrgeschossiges Appartement-Haus für 28 Menschen mit seelischen Behinderungen entstehen. Bei dem Angebot handelt es sich um bezahlbaren Wohnraum. Menschen mit einer seelischen Behinderung – in der Regel sind dies Sozialhilfeempfänger, für deren Wohnungsmieten Mietobergrenzen existieren – sollen ohne Personalpräsenz als Mieter in eigenem Wohnraum leben und bedarfsgerecht ambulante Dienstleistungen, in der Regel im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte, erhalten.
Das Angebot für zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum, das auf dem Baufeld 5 entstehen soll, ist eine Antwort auf die schlechte Versorgung bei vorhandener Nachfrage psychisch behinderter Menschen nach dieser Wohn- und Betreuungsform.

Zu 2.

Bei den derzeit in Haus 37 lebenden Mietern handelt es sich um über 40 Menschen mit erheblichen chronischen psychiatrischen Erkrankungen. Auch diese Personen sind in der Regel Sozialhilfeempfänger, die ambulant sozialpädagogisch betreut und pflegerisch versorgt werden. Zumeist besteht darüber hinaus die Inanspruchnahme ambulanter, zeitweise auch stationärer psychiatrischer medizinischer Behandlung. Aus diesem Grund ist die räumliche Nähe des Wohn- und Betreuungsangebots des Hauses 37 zu dem klinischen Standort besonders wichtig.

Die Mietpreiskalkulation bewegt sich innerhalb der durch die Sozialhilfe vorgegebenen Grenzen.

Haus 37 war als Übergangslösung gedacht, um kurzfristig den dringlichen Versorgungsbedarf der Zielgruppe zu befriedigen. Eine dauerhafte, über Jahrzehnte währende Nutzung des ehemaligen Stationsgebäudes als Wohngebäude ist nur im Rahmen eines Umbaus mit erheblichen Investitionen in die Altsubstanz möglich. Ein billigerer Neubau ist wegen des Bestandsschutzes ausgeschlossen.
Überdies gibt es erhebliche bauliche Mängel bzw. einen Instandhaltungsrückstau des Hauses.

Aus diesen Gründen  soll Haus 37 bis zur Realisierung  eines alternativen Wohnangebots für die Mieterinnen und Mieter weiter als Wohnraum genutzt werden. Eine Alternative für Haus 37 könnte nach den Vorstellungen der Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll auf dem Baufeld 1a entstehen (vgl. ad 3).

Der erzielte Mietpreis wird zur Instandhaltung des Gebäudes und der Außenanlagen sowie der Finanzierung der erwarteten hohen Betriebskosten verwendet.

Zu 3.

Auf dem Baufeld 1 soll bezahlbarer Wohnraum für psychisch kranke Menschen entstehen. Hier soll nach derzeitiger Planung eine Mischung aus gesunden Menschen und Menschen mit einer seelischen Behinderung verwirklicht werden. Diese Planung folgt dem Ziel der Normalisierung der Lebensbedingungen psychisch erkrankter Menschen als Teil ihrer Rehabilitation.
Auf dem Baufeld 1a soll vorrangig Ersatzwohnraum für die Mieterinnen und Mieter des Hauses 37 entstehen.   

Dr. Andreas Schott
Elisabeth Voet van Vormizeele
Gebhart Kraft (alle CDU)

Dr. Peter Tschentscher
Heidemarie Hermann
Hede Krüger (alle SPD)

Holger Koslowski
Siegfried Diebolder
Dorle Olszewski (alle GAL)



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