GAL-Antrag: Verkehrserschließung BN-33 / Quartier 21 hier: weitere Verkehrsberuhigte Bereiche prüfen.

Dem Stadtentwicklungsausschuss wurde in seiner Sitzung am 22.11.07 der derzeitige Stand der Verkehrsplanung für das Gelände des ehemaligen AK-Barmbek vorgestellt. Nach Abschluss des Preisgerichtes wird zur Zeit der Bebauungsplan entwickelt, der Grundlage des neuen "Quartier 21" wird.

Ein wichtiger Baustein eines gelungenen Quartiers ist die Verkehrsplanung. Sie entscheidet maßgeblich über die Aufenthaltsqualität der neuen öffentlichen Räume. Einem Bebauungsplan liegt ein städtebauliches Konzept zugrunde, dieses Konzept beinhaltet auch die Verkehrsplanungen; grundlegende Fragen der Erschließung müssen daher schon während des Bebauungsplanverfahrens entschieden werden.

In dem Quartier werden zukünftige Bezirksstraßen erstellt. Gleichwohl die Straßen in die Wegebaulast des Bezirkes übergehen werden, ist auch nach der Bezirksverwaltungsreform weiterhin die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt für die erstmalige Erschließung zuständig. (§ 13 II HWG iVm der Durchführungsanordnung). Zur Sicherung des verkehrlichen Konzeptes müssen daher im B-Plan auch Festsetzungen betr. der Verkehrsflächen erfolgen.

Für Wohngebiete, die eine hohe Aufenthaltsqualität erreichen, allen Verkehrsteilnehmern eine gleichberechtigte und sichere Teilhabe am Straßenverkehr gewährleisten und gleichzeitig neben der verkehrlichen auch eine Aufenthaltsqualität innehaben sollen, bieten sich Mischverkehrsflächen an.


Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

1. Die Bezirksversammlung begrüßt die grundsätzliche Erschließung in nordwestlicher Richtung (Planstraßen A, B, C, F, G). Das zugrunde liegende Konzept der zu den Verkehren umliegender Straßen gespiegelten Haupterschließung entspricht dem Wunsch der Bezirkversammlung, Schleichverkehre zu verhindern. Die Planung berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse der beiden in Ost-West-Richtung verlaufenden schutzwürdigen Alleen.

2. Der Die Bezirksversammlung begrüßt die Implementierung von Mischverkehrsflächen. (Planstraße D, H, tlw. J1)

3. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen auch die Planstraßen K, M, J2 und die nord-südlich verlaufende Straße E-H-J1 als Mischverkehrsfläche erstellt werden können.

4. Er wird ferner gebeten zu prüfen, ob auf die Schrägstellplätze auf der Fuhlsbüttler Straße zugunsten von Längsstellplätzen entfallen können und wie die Radwegeführung im und nach dem neuen Kreuzungsbereich zugunsten einer eigenständigen fahrbahnniveaugleichen Querung verbessert werden kann. Betr. des Rübenkampes soll geprüft werden, ob eine eigenständige Abbiegespur nach links für Radfahrer eingerichtet werden kann. Außerdem sollen im Einmündungsbereich Rübenkamp der westliche Geh- und Radweg in die Planung aufgenommen werden.

5. Die Prüfungen sollen dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgestellt werden.

 

so einstimmig beschlossen in der Bezirksversammlung am 07.12.07

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