Antrag der GAL-Fraktion
Aufgaben des Verkehrsausschusses, Abgrenzung zu den Regionalausschüssen. Beschlussermächtigung für Regionalausschüsse.
Der Hauptausschuss möge beschließen.
1. Der Hauptausschuss beschließt gem. § 15 BezVG für die Bezirksversammlung.
2. Der Verkehrsausschuss ist das zentrale parlamentarische Kontrollgremium des Fachamtes Tiefbau.
3. Die Zuständigkeit des Verkehrsausschusses ergibt sich wie folgt:
4. Dem Verkehrsausschuss obliegen alle Angelegenheiten grundsätzlicher und überregionaler Bedeutung.
5. Eine grundsätzliche Bedeutung ist in der Regel gegeben, wenn der Beratungsgegenstand eine von der Örtlichkeit losgelöste wiederkehrende Fragestellung aufweist.
6. Eine überregionale Bedeutung ist in der Regel gegeben, wenn sich der Beratungsgegenstand nicht auf einen Regionalbereich beschränken lässt.
7. Dem Verkehrsausschuss werden insbesondere folgende Aufgaben zugewiesen:
8. Die Regionalausschüsse sind zuständig für alle Verkehrsanliegen, die sich in der örtlichen Gemeinschaft begründen und nicht dem Verkehrsausschuss zugewiesen sind.
9. Die Regionalausschüsse sind insbesondere zuständig für:
Holger Koslowski
Antje Brügmann
so beschlossen in der Bezirksversammlung am 11.09.08 [Nummerierung Html-bedingt geändert]
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