BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Hamburg‑Nord

Zuständigkeiten des Ausschusses

Antrag der GAL-Fraktion

Aufgaben des Verkehrsausschusses, Abgrenzung zu den Regionalausschüssen. Beschlussermächtigung für Regionalausschüsse.

 

 

Der Hauptausschuss möge beschließen.

 

1. Der Hauptausschuss beschließt gem. § 15 BezVG für die Bezirksversammlung.

2. Der Verkehrsausschuss ist das zentrale parlamentarische Kontrollgremium des Fachamtes Tiefbau.

3. Die Zuständigkeit des Verkehrsausschusses ergibt sich wie folgt:

4. Dem Verkehrsausschuss obliegen alle Angelegenheiten grundsätzlicher und überregionaler Bedeutung.

5. Eine grundsätzliche Bedeutung ist in der Regel gegeben, wenn der Beratungsgegenstand eine von der Örtlichkeit losgelöste wiederkehrende Fragestellung aufweist.

6. Eine überregionale Bedeutung ist in der Regel gegeben, wenn sich der Beratungsgegenstand nicht auf einen Regionalbereich beschränken lässt.

7. Dem Verkehrsausschuss werden insbesondere folgende Aufgaben zugewiesen:

  1. Beschlussempfehlungen über das Tiefbauprogramm
  2. Erschließungsplanungen für Neuerschließungen von neuen Baugebieten
  3. Schwerpunk- und Prioritätensetzungen bei der Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel
  4. Bezirkliche Begleitung der Maßnahmen der Fachbehörde, insbesondere der Stadtbahn und der Radverkehrsstrategie.

8. Die Regionalausschüsse sind zuständig für alle Verkehrsanliegen, die sich in der örtlichen Gemeinschaft begründen und nicht dem Verkehrsausschuss zugewiesen sind.

9. Die Regionalausschüsse sind insbesondere zuständig für:

  1. Die Aussprache von Empfehlungen bezüglich in der örtlichen Gemeinschaft begründeten Problemen, die nicht in die Zuständigkeit des Bezirksamtes fallen (§ 27 BezVG) soweit die nicht die Neuerschließung von Baugebieten betreffen. Im Bereich der Verkehrspolitik sind dies insbesondere solche, die die Anordnung von Verkehrsschildern betreffen und solche, die sich auf Senatsstraßen beziehen. Ebenfalls Lichtsignalanlagen, beschilderte Querungshilfen (Zebrastreifen), und Geschwindigkeitskontrollen.
  2. Empfehlungen betreffend des Angebotes oder Anlagen des HVV, soweit sie innerhalb des Regionalbereiches begründet sind.
  3. Die Bezirksversammlung ermächtigt die Regionalausschüsse in folgenden Angelegenheiten abschließend Beschlüsse zu fassen:
  • Namensvorschläge für die Um- oder Benennung von Straßenverkehrsflächen (BV-Beschluss vom 22.05.08)
  • Um, Aus- und Neubau von Park- und Grünanlagen sowie Spielplätzen.
  • Benennungen von Mitgliedern in Unterausschüssen für Bauangelegenheiten und Beiräten (Quartiersbeiräte/Stadtteilbeiräte)

 

Holger Koslowski

Antje Brügmann

 

so beschlossen in der Bezirksversammlung am 11.09.08 [Nummerierung Html-bedingt geändert]

zurück

Termine GRÜNE Nord

Frauen-Empowerment

Im Mittelpunkt steht der Austausch zu frauenpolitischen Themen. Wir freuen uns, wenn alle, die Lust haben, ein für sie wichtiges Buch rund um das Thema [...]

Mehr

1. Mai 2025: Mach dich stark mit uns / Demo und Kundgebung

Du gehst gern mit deiner Familie oder deinen Freunden am Feiertag an Alster / Elbe, im Stadtpark oder Planten un Blomen spazieren? Am 1. Mai wollen wir mit dir spazieren [...]

Mehr

AG 60plus

Die AG 60plus befasst sich mit der Lebenssituation und insbesondere der Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen auf bezirkspolitischer Ebene und überlegt, was [...]

Mehr

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>