Zuständigkeiten des Ausschusses

Antrag der GAL-Fraktion

Aufgaben des Verkehrsausschusses, Abgrenzung zu den Regionalausschüssen. Beschlussermächtigung für Regionalausschüsse.

 

 

Der Hauptausschuss möge beschließen.

 

1. Der Hauptausschuss beschließt gem. § 15 BezVG für die Bezirksversammlung.

    2. Der Verkehrsausschuss ist das zentrale parlamentarische Kontrollgremium des Fachamtes Tiefbau.

      3. Die Zuständigkeit des Verkehrsausschusses ergibt sich wie folgt:

      4. Dem Verkehrsausschuss obliegen alle Angelegenheiten grundsätzlicher und überregionaler Bedeutung.

      5. Eine grundsätzliche Bedeutung ist in der Regel gegeben, wenn der Beratungsgegenstand eine von der Örtlichkeit losgelöste wiederkehrende Fragestellung aufweist.

      6. Eine überregionale Bedeutung ist in der Regel gegeben, wenn sich der Beratungsgegenstand nicht auf einen Regionalbereich beschränken lässt.

      7. Dem Verkehrsausschuss werden insbesondere folgende Aufgaben zugewiesen:

      1. Beschlussempfehlungen über das Tiefbauprogramm
      2. Erschließungsplanungen für Neuerschließungen von neuen Baugebieten
      3. Schwerpunk- und Prioritätensetzungen bei der Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel
      4. Bezirkliche Begleitung der Maßnahmen der Fachbehörde, insbesondere der Stadtbahn und der Radverkehrsstrategie.

      8. Die Regionalausschüsse sind zuständig für alle Verkehrsanliegen, die sich in der örtlichen Gemeinschaft begründen und nicht dem Verkehrsausschuss zugewiesen sind.

      9. Die Regionalausschüsse sind insbesondere zuständig für:

      1. Die Aussprache von Empfehlungen bezüglich in der örtlichen Gemeinschaft begründeten Problemen, die nicht in die Zuständigkeit des Bezirksamtes fallen (§ 27 BezVG) soweit die nicht die Neuerschließung von Baugebieten betreffen. Im Bereich der Verkehrspolitik sind dies insbesondere solche, die die Anordnung von Verkehrsschildern betreffen und solche, die sich auf Senatsstraßen beziehen. Ebenfalls Lichtsignalanlagen, beschilderte Querungshilfen (Zebrastreifen), und Geschwindigkeitskontrollen.
      2. Empfehlungen betreffend des Angebotes oder Anlagen des HVV, soweit sie innerhalb des Regionalbereiches begründet sind.
      3. Die Bezirksversammlung ermächtigt die Regionalausschüsse in folgenden Angelegenheiten abschließend Beschlüsse zu fassen:
      • Namensvorschläge für die Um- oder Benennung von Straßenverkehrsflächen (BV-Beschluss vom 22.05.08)
      • Um, Aus- und Neubau von Park- und Grünanlagen sowie Spielplätzen.
      • Benennungen von Mitgliedern in Unterausschüssen für Bauangelegenheiten und Beiräten (Quartiersbeiräte/Stadtteilbeiräte)

       

      Holger Koslowski

      Antje Brügmann

       

      so beschlossen in der Bezirksversammlung am 11.09.08 [Nummerierung Html-bedingt geändert]

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