BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Hamburg‑Nord

GAL-Antrag: Verkerhsplanung Neubaugebiet Oberaltenallee - Wohnhöfe planen!

An den Verkehrsausschuss

Antrag
Betr. Verkehrsplanung B-Plan UH12/13 – Oberaltenallee


Dem Verkehrsausschuss wurden in seiner Sitzung am 24.09.08 unter Top 5.1 / Drs. 2340/08 die Erschließungsmaßnahmen im Bereich des B-Plan-Entwurfes Uhlenhorst 13 (UH-13) vorgestellt. Die Baumaßnahmen betreffend der Leitungswege und der Wegeführung an der Oberaltenallee wurde daraufhin zur Kenntnis genommen. Die übrige Kenntnisnahme wurde mit der Maßgabe vertagt, auch die Verkehrsplanung des B-Planenwurfes UH-12 mit einzubeziehen.

Beide Bebauungsplanentwürfe sind in einem Stadium, in dem die Konkretisierung der Verkehrsplanungen erfolgen muss, wenn sie in den weiteren Beratungen des Stadtentwicklungsausschusses berücksichtigt werden soll.


Der Verkehrsausschuss möge zur Weiterleitung an die Bezirksversammlung beschließen:


Das vorsitzende Mitglied setzt sich dafür ein, dass die Straßenplanung in den Gebieten der B-Plan-Entwürfe Uhlenhorst 12 und 13 unter folgenden Voraussetzungen erfolgt:

  1. Die zentrale Erschließung von der Oberaltenallee erfolgt über die Allee. Sie wird im Separationsprinzip geführt und besteht aus zwei Einrichtungsfahrstreifen, die jeweils durch die als Grünanlage festgesetzte Fläche getrennt werden. (Siehe Funktionsplan) Das Separationsprinzip setzt sich fort bis zur Einmündung der im B-Plan-Entwurf Uhlenhorst 12 als Planstraßen 2 bezeichneten Verkehrsfläche. Die Planstraße 2 soll als Verbindung zur Richardstraße ebenfalls im Separationsprinzip geplant werden. Als zulässige Höchstgeschwindigkeit soll 30km/h angeordnet werden.
  2. Der Bereich der Allee (auch bezeichnet als Planstraße 1) von der Planstraße 2 an bis zur Uferstraße soll zur Verdeutlichung seiner untergeordneten Funktion als Mischverkehr ausgewiesen werden und verkehrsrechtlich nur für Anlieger sowie dem Rad- und Fußverkehr freigegeben werden.
  3. Dem Investor wird geraten, die private Verkehrsfläche im Entwurf UH-12 im Mischverkehr herzustellen.
  4. Im Anschluss daran sollen die Straße unter dem Bahnviadukt (UH-12) und die als Planstraße 4 bezeichnete Straße (UH13) bis zum Mediencampus als Mischverkehrsfläche hergestellt und als verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325) ausgewiesen werden.
  5. Auch die Planstraße 2 von der Finkenau bis zur Allee/Planstraße 1 soll als Mischverkehrsfläche hergestellt und als verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325) ausgewiesen werden.
  6. Die Uferstraße soll für den Durchgangsverkehr gesperrt bleiben und als Uferpromenade dem Rad- und Fußverkehr zur Verfügung stehen.
  7. Dem Stadtentwicklungsausschuss wird anheim gestellt auf die Empfehlungen durch Festsetzungen im B-Plan zu konkretisieren.




Begründung:

Die zentrale Erschließung erfolgt von der Oberaltenallee über die Planstraße und von der Richardstraße über die Planstraße 2. Die Separation unterstreicht die Sammelfunktion und den Gedanken der das Gelände durchziehenden Allee. Die Kantsteine schützen gleichzeitig die Grünflächen zwischen den Fahrbahnen der Allee.

Die Planstraßen 3 und 4 sowie die Viaduktstraße haben eine untergeordnete verkehrliche Funktion, sie sollten lediglich zur Erschließung der anliegenden Häuser dienen. Ein verkehrsberuhigter Bereich als Mischverkehrsfläche bietet den Bewohner neben der Erschließungsfunktion eine Aufenthaltsfunktion, die das Konzept der familiengerechten Stadthäuser unterstützt. Die verkehrsberuhigten Bereiche sollen ferner dazu dienen, die Finkenau von übermäßigem Durchgangsverkehr freizuhalten. Auch wird die so genannte „Walter-Achse“ - die Verbindung zwischen dem Durchgang an der Oberaltenallee durch die neue Bebauung hin zum Kanal - besonders betont. Somit entsteht ein Straßenraum, der auch der Naherholung und der umliegenden Bevölkerung dient.

Die Freihaltung der Uferbereiche von Kfz-Verkehr entspricht der gegenwärtigen Situation und hat sich als beliebter Spazierweg bewährt.


Martin Bill
Siegfried Diebolder

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