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Antrag gem. § 27 BezVG
Betr. Radverkehr in der Sierichstraße
Bei der Sierichstraße handelt es sich um eine zweistreifige Fahrbahn mit zeitlich eingeschränktem wechselseitigem Verkehrsfluss,
• 04:00 Uhr bis 11:59 Uhr Fahrtrichtung stadteinwärts,
• 12:00 Uhr bis 03:59 Uhr Fahrtrichtung stadtauswärts.
Der Radverkehr wird aufgrund des Wechselverkehrs auf benutzungspflichtigen Radwegen (Zeichen 237) und benutzungspflichtigen kombinierten Geh und Radwegen (Zeichen 240) geführt. Der zur Verfügung stehende Raum ist jedoch nicht ausreichend, so dass es zu Behinderungen und gefährlichen Situationen zwischen dem Fuß- und Radverkehr kommt. Insbesondere wer zügig mit dem Rad unterwegs sein will, kann dieses nicht oder nur unter Missachtung der Rücksichtnahme.
Ein Teil der Probleme kann dadurch behoben werden, dass Radfahrern die Möglichkeit gegeben wird, mit der Fahrrichtung des Kfz-Verkehrs die Fahrbahn mitzubenutzen. Schnellere Radler können damit die Fahrbahn benutzen. Wer sich dieses nicht zutraut, kann mit der sog. Servicelösung bzw. mit Angebotsradwegen so fahren wie bisher.
Der Verkehrsausschuss möge daher zur Weiterleitung an die Bezirksversammlung beschließen:
Das vorsitzende Mitglied setzt sich dafür ein, dass die Radwegebenutzungspflicht auf der Sierichstraße und der Herbert-Weichmann-Straße nur in die Gegenrichtung gilt. Die Beschilderung soll mit Zusatzschildern „nur von 12-4“ bzw. „nur von 4-12“ so geändert werden, dass die Radwegebenutzungspflicht analog zur freigegebenen Fahrtrichtung aufgehoben ist. Durch die so genannte „Servicelösung“ (Zusatzzeichen 1022-10) soll die Benutzung der Nebenflächen durch die Radverkehr weiterhin wie bisher möglich sein.
Martin Bill
Siegfried Diebolder
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