Verbesserung des Verbraucherschutzes in der Gastronomie

Kopf: GAL

23.04.09

Antrag: Verbesserung des Verbraucherschutzes in der Gastronomie

Durch einen starken Verbraucherschutz werden die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher und die gesundheitliche Unbedenklichkeit und Sicherheit von Produkten gewährleistet. Die Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die vorgeschriebenen Standards eingehalten und auch überprüft werden. Darüber hinaus ist die Transparenz in diesem Bereich von sehr großer Bedeutung.

Daher haben sich CDU und GAL im landesweiten Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode darauf verständigt, den Verbraucherschutz in Hamburg zu stärken.
Zentraler Punkte sind dabei die Lebensmittelkontrolle sowie die Hygiene-Überprüfungen in der Gastronomie. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Einführung eines hamburgweit einheitlichen „Smiley-Systems“ zur Kennzeichnung der Hygienestandards in der Gastronomie und anderen lebensmittelrelevanten Betrieben nach dänischem Vorbild wohlwollen zu prüfen. Diese Prüfung erfolgt derzeit in der Behörde für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz.

Der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz empfiehlt daher der Bezirksversammlung Nord folgenden Beschluss:

1.    Die Bezirksversammlung Nord begrüßt die Stärkung des Verbraucherschutzes in Hamburg und unterstützt die Einführung eines hamburgweit einheitlichen Systems zur Überwachung und Kennzeichnung der Hygienestandards in der Gastronomie und anderen Betrieben.

2.    Das Bezirksamt und/oder die Behörde für Soziales, Gesundheit und Verbraucher¬schutz werden gebeten, den Sachstand sowie die Planungen zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Stärkung des Verbraucherschutzes – insbesondere der Kennzeichnung der Hygienestandards - im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vorzustellen.

Ulrike Sparr
Christoph Reiffert

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Ulrike Sparr
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Christoph Reiffert
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