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An den Jugendhilfeausschuss
Antrag
Der Jugendhilfeausschuss möge als Beschlussempfehlung an den Hauptausschuss beschließen:
Der Hauptausschuss beschließt stellvertretend für die Bezirksversammlung nach §20 Abs. 3 BezVG vom 11. Juni 1997:
Die Bezirksversammlung fordert den Herrn Bezirksamtsleiter auf, dem Jugendhilfeausschuss zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 jeweils finanzielle Mittel in Höhe der Rahmenzuweisung 2006 zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Bezirksversammlung und Jugendhilfeausschuss Hamburg-Nord haben in den vergangenen Jahren unabhängig von öffentlich diskutierten Misshandlungs- und Vernachlässigungsfällen und auch unabhängig von spektakulären Jugendkriminalitätsdelikten immer wieder auf die mangelhafte Ausstattung der Jugendhilfe in Hamburg hingewiesen. Die aktuellen Bekenntnisse der Landes- und Bundespolitik zur Stärkung der Jugendhilfe stehen nicht im Einklang mit der tatsächlichen finanziellen Ausstattung der Hamburger Bezirke für diese Aufgabe. Neben den bereits bekannt gewordenen Problemen der Allgemeinen Sozialen Dienste entwickelte sich in den letzten Jahren auch die Ausstattung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zunehmend defizitär.
Mit den vom Senat veranschlagten Haushaltsmitteln für die Jahre 2007 und 2008 ist der Bezirk nicht mehr in der Lage, den jungen Menschen in Hamburg-Nord die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit nach §11 SGB VIII zur Verfügung zu stellen. Schon in den vergangenen Jahren wurde in der Rahmenzuweisung kein Ausgleich mehr für die gestiegenen Betriebs- und Personalkosten der Jugendeinrichtungen vorgenommen. Die Anforderungen an die Jugendhilfe sind jedoch im selben Zeitraum dramatisch gestiegen. Aufgrund einer in ihren Kriterien und in der Datengrundlage mangelhaften Berechnung der Verteilung von Jugendhilfemitteln zwischen den Bezirken kommt es jetzt zusätzlich zu Absenkungen in einem Umfang und in einer zeitlichen Folge, die keine strukturierte Entwicklung der Jugendhilfe nach den Grundsätzen einer verantwortlichen Jugendhilfeplanung mehr ermöglicht.
Eine Umsetzung der Sparmaßnahmen (siehe JHA Drucksache 0418/06) hätte erhebliche negative Auswirkungen auf die Jugendhilfe in Hamburg-Nord, die fachlich und nach dem Zweiten Kapitel des SGB VIII auch rechtlich nicht zu verantworten sind
Dr. Peter Tschentscher, SPD
Dr. Eva Gümbel, GAL
Bärbel Hoffmann, SPD
Martin Bill, GAL
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