Antrag: Umsetzung des Hundesgesetzes 2

An Kerngebietsausschuss
 

Ergänzungsantrag zum Antrag der GAL betr. Umsetzung des Hamburger Hundegesetzes vom 1. April 2006

 

Das Hamburger Hundegesetz sieht vor, dass Hundefreilaufzonen nach § 8 Abs.3 „besonders gekennzeichnet“ werden sollen. Flächen nach § 9 Abs. 3 sollen „in geeigneter Weise kenntlich gemacht“ werden. Während die „besondere Kennzeichnung“ wohl durch das Aufstellen von Schildern am ehesten zu leisten ist, lässt die Formulierung „in geeigneter Weise kenntlich gemacht“ den ausführenden Behörden mehr Spielraum. Kostspielige Schilder sind hier nur die letzte von vielen Möglichkeiten.

 

Der Kerngebietsausschuss möge daher beschließen:

 

Die Verwaltung wird gebeten bei der Kenntlichmachung des Kerngebiets entsprechend Nr. 4 des GAL-Antrags auf Schilder soweit wie möglich zu verzichten. Im Zweifel sollten eher besonders vor Hunden zu schützende Areale (z.B. Biotope, Kinderspielplätze) als die Freilaufmöglichkeiten beschildert werden. Als Alternativen sollen insbesondere geprüft werden:

  1. die Erstellung von einfachen Flyern, in denen die in Hamburg-Nord gültigen Regelungen erklärt werden. Diese könnten beispielsweise durch Personen und Institutionen, die zur Abnahme des „Hundeführerscheins“ berechtigt sind an die HundehalterInnen verteilt werden und auch dafür geeigneten Orten ausgelegt werden.
  2. die Bekanntgabe der Regelungen im Internet und durch die Presse

 

 

 

Ulrike Sparr und Fraktion

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