Antrag: Ergänzende Auflagen für eine evtl. Genehmigung des Hofwegfestes 2006
Interfraktioneller Antrag der im Ortsauschuss Barmbek/ Uhlenhorst vertretenen Fraktionen CDU, SPD, GAL Antrag
Betr.: Ergänzende Auflagen für eine evtl. Genehmigung des Hofwegfestes 2006 In den vergangenen Monaten haben sich der Ortsausschuss und alle Fraktionen sehr umfassend mit dem Themenkomplex Hofwegfest beschäftigt. Sowohl die Gegner des Festes als auch die dort ansässigen Geschäftsleute haben ausführlich ihre Argumente gegen bzw. für das Fest vorgetragen. Bei der Bürgerbefragung hat sich eine Vielzahl der Anwohner für den Erhalt des Festes ausgesprochen, so dass das Hofwegfest auch künftig unter Weiterentwicklung und Steigerung der Qualität mit hohem kulturellen Anspruch und lokalem Bezug stattfinden sollte. Allerdings sind auch eine Reihe negativer Auswirkungen benannt worden, die es in Sinne einer breiteren Akzeptanz einzudämmen sind. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsausschuss beschließen: Der Herr Ortsamtsleiter aufgefordert gebeten sicherzustellen, dass folgende Punkte über die Regelungen der 2005 erteilten Erlaubnis hinaus in eine evtl. Genehmigung für 2006 aufgenommen werden: - Rücknahme des Veranstaltungsendes am Samstag auf 22.00 Uhr
- Rücknahme des Veranstaltungsortes auf den Hofweg zwischen Uhlenhorster Weg und Kanalstr.
- Zur Verminderung von Lärmbelästigungen sollen die musikalischen Darbietungen mit größerem Aufwand (Orchester, Rockband) ausschließlich auf einer zentralen Bühne (NDR-Bühne) stattfinden. Es ist sicherzustellen, dass die Zahl der Musikquellen so verteilt ist, dass keine Konkurrenz bei der Musikbeschallung (Überlappung der Musikquellen) entsteht (siehe besondere Hinweise der Erlaubnis 2005) und die Musikbeschallung einheitlicher gestaltet wird.
- Der bei Musikdarbietungen entstehende Lärm ist als Immission aus Sicht der Besucher und Anwohner zu messen und nicht als Emission auf der Bühne. Die in der Erlaubnis 2005 genehmigten Höchstwerte sind bei einer neuerlichen Genehmigung um jeweils 5 db-Punkte zu senken.
- Es ist dem Verbraucherschutzamt und dem Ortsausschuss nachzuweisen, dass die in der Erlaubnis geforderte Lärmmessung tatsächlich durchgeführt wurde. Das Ergebnis der Messungen und das Einhalten der in der Erlaubnis vorgegebenen Grenz- und Höchstwerte, insbesondere zu Zeiten, an denen auf den großen Bühnen Live-Bands spielen, ist in einem dezidierten Protokoll festzuhalten und dem Verbraucherschutzamt und Ortsausschuss vorzulegen. Es ist außerdem sicherzustellen, dass von 22.00 bis 7.00 keine Auf-, Abbau- und Müllreinigungsarbeiten und auch keine entsprechenden Anlieferungen / Abholungen stattfinden, die die Nachtruhe der Anwohner stören.
- Es ist sicherzustellen, dass der Veranstalter stärker und auch schon präventiv gegen vermeidbare Verschmutzungen und insbesondere das Urinieren außerhalb der dafür vorgehaltenen Toiletten vorgeht, u. a. durch Aufstellung eines weiteren Toilettencontainers ergänzend zu dem bereits 2005 aufgestellten Toilettencontainer und den Dixi-Toiletten.
- Es ist sicherzustellen, dass die Auflagen hinsichtlich der Reinigung (auch in den Nebenstraßen), die Erreichbarkeit der Hauseingänge und Ladengeschäfte sowie die Freihaltung von Fahrgassen für Einsatzfahrzeuge auch tatsächlich eingehalten werden.
- Der Veranstalter hat sich stärker als bisher um eine aktive Teilnahme des ansässigen Gewerbes zu bemühen und diese Bemühungen auch nachzuweisen.
- Die Flohmarktflächen sind zu Lasten der kommerziellen Flohmarkthändler stärker für private Anbieter bereitzustellen, ohne dass die Gesamtfläche des Flohmarktbereiches erweitert wird. Gleichzeitig ist die Verlagerung des Flohmarktes in Nebenstraßen zu prüfen.
Der Antrag wurde mit Ergänzungen und Änderungen einstimmig beschlossen.
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