Anfrage: Fuhlsbüttler Straße Ecke Hellbrockstraße vor „Blume 2000“

  Ortsausschuss Barmbek-Uhlenhorst Anfrage der GAL-Fraktion im Ortsauschuss Barmbek-Uhlenhorst TOP 5.2/OA Bu 14.06.04/Drucksache 0313/04 und Antwort des Herrn Ortsamtsleiters. TOP 5.1/OA Bu 24.01.05/Drucksache 0313-0/04 Betr. Fuhlsbüttler Straße Ecke Hellbrockstraße vor "Blume 2000" An der Ecke Fuhlsbüttler (Fuhle) Straße/Hellbrookstraße vor "Blume 2000" begegnen sich große Fußgängerströme und RadfahrerInnen entlang der Fuhle, sowie Querverkehr in die Hellbrookstraße. Dennoch ist der Raum sehr eng und durch breite Auslagen des Geschäftes "BLUME 2000" weiter eingeengt. In der Hellbrookstraße steht ein Verkehrszeichen 237 (Radwegebenutzungspflicht) wie ein Hindernis zwischen Radweg und den Blumenauslagen. Die Hellbrookstraße besitzt im Kreuzungsbereich zwei Fahrspuren in Richtung Steilshooper Straße obwohl vom Kreuzungsbereich Hufnerstraße nur eine Spur herführt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter: Nach Einholen einer Stellungnahme der Behörde für Bau und Verkehr und der Behörde für Inneres beantworte ich die o.a. Anfrage wie folgt: <typolist type="1"> Wie viele Fahrzeuge fahren auf der Hellbrookstraße zwischen Fuhlsbüttler Str. und Steilshooper Straße (pro Std/pro Tag) </typolist> Zu 1:    Nach dem Ergebnis der letzten Verkehrszählung vom Februar 2003 am Knoten Hellbrookstraße/ Steilshooper Straße beträgt die Verkehrsstärke in der Hellbrook-straße (West) rd. 7.800 Kfz/24 h mit einem Lkw-Anteil von ca. 8%. Die maximale stündliche Verkehrsstärke beträgt rd. 640 Kfz in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr. Diese Werte beziehen sich auf den Zähltag und sind nicht als Durchschnittswerte zu verstehen. <typolist type="1"> Ist es möglich die Radwegebenutzungspflicht auf der Hellbrookstraße von der Fuhlsbüttler Straße bis zur Steilshooper aufzuheben?
wenn nein: Warum nicht?
wenn ja: </typolist> <typolist type="1"> Ist es möglich, den Fahrradverkehr von der "Haspa" kommend direkt auf die Hellbrookstraße zu leiten?
wenn nein: warum nicht?
wenn ja: wie schnell sind derartige Arbeiten durchführbar? </typolist> <typolist type="1"> Ist es möglich den linksabbiegenden FahrradfahrerInnen in Richtung Norden einen Aufstellraum zuzuweisen?
wenn nein: warum nicht?
</typolist> Zu 2:    Eine Radwegebenutzungspflicht im o.a. Bereich der Hellbrookstraße besteht ausschließlich für den erweiterten Knoten Hellbrookstraße/ Hufnerstraße/ Fuhlsbüttler Straße. In Fahrtrichtung Steilshooper Straße ist die Radwegebenutzungspflicht ab der Kreuzung Schwalbenstraße seit dem 14.09.2000 aufgehoben, da eine gesicherte Aufleitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn möglich ist. Eine andere gesicherte Aufleitungsmöglichkeit des Radfahrers auf die Fahrbahn der Hellbrookstraße besteht zwischen den Kreuzungen Hellbrookstraße/ Fuhlsbüttler Straße und Hellbrookstraße/ Schwalbenstraße aufgrund der angeordneten Parkregelung (Parken am Fahrbahnrand, Gehwegparken, halbachsiges Gehwegparken) nicht. Eine Führung des Radverkehrs vom Radweg vor der Haspa über die Fußgänger- und Radwegfurt auf die Fahrbahn der Hellbrookstraße wäre lediglich über eine Verschwenkung der Radfurt von der Mittelinsel zwischen Hufnerstraße und Fuhlsbüttler Straße in Richtung der Fahrbahn Hellbrookstraße möglich. Da der Radfahrer damit seinen ihm zugewiesenen Fahrbahnteil verlässt, müsste er sich in Fahrtrichtung Steilshooper Straße direkt im Kreuzungsbereich in den fließenden Fahrzeugverkehr einordnen, der parallel mit ihm "Grün" erhält. Diese Maßnahme würde allerdings zu Lasten der vorhandenen frei verfügbaren Parkstände gehen, die innerhalb des Stadtteilzentrums von großer Bedeutung sind. Eine Veränderung der Verkehrsführung für nach links in Richtung Norden abbiegende Radfahrer ist derzeit nicht möglich. Hierzu wäre es erforderlich, den Radfahrer bereits vor dem Kreuzungsbereich auf die Fahrbahn zu leiten, um diesen vom separaten Linksabbiegefahrstreifen abbiegen zu lassen. Die bestehenden Räumzeiten der Lichtzeichenregelung sind für eine derartige Verkehrsführung jedoch nicht ausgelegt. Eine Anpassung der Räumzeiten (um den Radfahrer gefahrlos die Kreuzung räumen zu lassen) würde zu einer deutlichen Leistungsreduzierung des gesamten Knotens führen. Eine optimierte Radverkehrsführung im Knotenpunktbereich, wie erläutert, setzt sowohl signal- und markierungstechnische als auch bauliche Maßnahmen voraus, die zur Zeit vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage nicht finanzierbar sind. <typolist type="1"> Ist es möglich den Fußgängerraum an der Kreuzung in den Straßenraum zu erweitern.
wenn nein – warum nicht?
</typolist> Zu 3:    Eine Erweiterung des Fußgängerraums an der Kreuzung ließe sich durch eine bauliche Umgestaltung (Bau einer Nase im Bereich der bereits bestehenden Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote) erreichen. Diese Maßnahme würde allerdings zusätzliche Eingriffe in den Bestand der Lichtzeichenanlage erfordern und insgesamt sehr aufwändig und somit auch kostenintensiv sein. Als Alternative wäre denkbar, die bestehende Sondernutzungserlaubnis für die Fa. Blume 2000 für den Bereich der Hellbrookstraße auslaufen zu lassen. Derzeit nutzt die Firma einen Einmeter breiten Streifen vor den Schaufenstern der Hellbrookstraße für die Ausstellung ihrer Ware. Der verbleibende Gehweg von 1,50 m verringert sich entsprechend, wenn Passanten/ Kunden an der Auslage verweilen. Als Sofortmaßnahme zur Verbesserung der Platzverhältnisse kann seitens der Straßenverkehrsbehörde das Versetzen des rechts vom Radweg an einem Pfosten montierte Zeichen 237 an den Signalmast mit dem Signalgeber 28 angeordnet werden. <typolist type="1"> Ist es möglich derartige Maßnahmen in einen eventuellen Sanierungsplan des Sanierungsgebietes Fuhlsbüttler Straße aufzunehmen? </typolist> Zu 4:    Die abgestimmten Erschließungsmaßnahmen, die den Sanierungszielen entsprechen, können in das Erneuerungskonzept (Sanierungsplan) aufgenommen werden. Dr. Eva Gümbel,                                                                   Martin Bill

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